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Länderanalyse

Ägypten

Middle East / Africa · EG
Zuletzt aktualisiert: 2026-08-02
Compliance-Modell: Zentralisiertes Clearance-Modell — ETA-Plattform (E-Rechnungen + E-Belege)
🏛️Ägyptens ETA-geprüfte E-Rechnung ist seit April 2023 für alle umsatzsteuerregistrierten Unternehmen verpflichtend, Papierrechnungen verloren im Juli 2023 ihre Gültigkeit für den Vorsteuerabzug, und parallel läuft ein B2C-E-Beleg-Rollout. Seit Januar 2026 befindet sich das Regime in der Durchsetzungsphase: Strafen für verspätete Übermittlung, QR-Codes auf gedruckten Belegen und eine auf 250.000 EGP gesenkte Registrierungsschwelle.
E-Rechnungspflicht
B2G AKTIV Keine eigene B2G-Regel; es gilt die Welle des Lieferanten, erste Nov 2020. Staat zahlt ab Dec 2022 nur gegen E-Rechnung.
B2B AKTIV Decree 386/2020 band die ersten 134 Firmen ab 15 Nov 2020; allgemein 15 Dec 2022. Apr 2023 ist eine Käufer-Abzugsregel.
B2C AKTIV Eigenes System: E-Belege, ETA decree 289/2022, erste 153 Firmen ab 1 Jul 2022, Einführung läuft Welle für Welle
KEINE PFLICHT
E-Reporting
Keine Journalmeldung. Das e-Receipt-System überträgt B2C-Kassendaten; die E-Rechnung ist Clearing
5 J.
Archivierung
VAT Executive Regulations art.25: Bücher, Aufzeichnungen und Rechnungen fünf Jahre aufzubewahren
BEDINGT
Digitale Signatur
E-Rechnungen tragen das E-Siegel des Ausstellers; laut ETA-FAQ braucht ein E-Beleg keines, also dokumentabhängig.
JSON/XML
Strukturierte Formate
250.000 EGP
Registrierungsschwelle 2026
QR
Pflicht auf gedruckten Belegen
01

Compliance-Zeitachse

Ägyptens Rollout lief als zwei parallele Stränge unter einer Behörde: die ETA-geprüfte B2B/B2G-E-Rechnung, stufenweise ab November 2020 eingeführt und seit April 2023 universell, und ein separates B2C-E-Beleg-System in gestaffelten Wellen — wobei 2026 den Übergang vom Onboarding zur Durchsetzung markiert.

2020
2020-11-15In Kraft
Ministerialerlass 188/2020 und erste E-Rechnungs-Welle

Der Ministerialerlass Nr. 188/2020 (26. März 2020) schuf die Rechtsgrundlage für Ägyptens elektronisches Rechnungsstellungsregime und verlieh elektronischen Signaturen dieselbe Rechtswirkung wie handschriftlichen; das umfassendere Gesetz über einheitliche Steuerverfahren (206/2020) bekräftigte die Pflicht später zusätzlich. Die erste Welle von Großsteuerzahlern, die beim Großsteuerzahler-Zentrum der ETA registriert waren, begann im November 2020 mit der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung — der Auftakt eines stufenweisen Rollouts, der schließlich jedes umsatzsteuerregistrierte Unternehmen erreichen sollte.

2023
2023-04-01In Kraft
B2B/B2G-E-Rechnungspflicht für alle umsatzsteuerregistrierten Unternehmen (in Kraft seit April 2023)

Ägypten betreibt ein zentralisiertes Clearance-Modell: Rechnungen werden in strukturiertem JSON/XML ausgestellt, digital signiert und in Echtzeit oder nahezu Echtzeit an die zentrale Plattform der ägyptischen Steuerbehörde übermittelt. Der im November 2020 mit den Großsteuerzahlern begonnene stufenweise Rollout erreichte bis April 2023 alle umsatzsteuerregistrierten Unternehmen, und seit Juli 2023 werden Papierrechnungen für den Vorsteuerabzug nicht mehr anerkannt — nur ETA-geprüfte elektronische Rechnungen berechtigen zum Vorsteuerabzug.

2025
2025-09-15In Kraft
E-Beleg-System: achte Teilphase des B2C-Rollouts (in Kraft seit September 2025)

Der Beschluss Nr. 281 von 2025 nahm eine weitere Gruppe von Steuerpflichtigen in Ägyptens elektronisches Belegsystem auf — die achte Teilphase der zweiten Stufe des B2C-Rollouts. Verpflichtete Unternehmen müssen ihre Kassensysteme oder ERP-Systeme an die zentrale ETA-Plattform anbinden, damit Verbrauchertransaktionen in Echtzeit verifiziert werden können, und können über die Abfrageseite der ETA prüfen, ob sie in den Anwendungsbereich fallen.

2025-09-15In Kraft
E-Beleg Stufe-8-Welle: Kairoer Steuerpflichtige einbezogen (Beschluss 281/2025)

ETA-Beschluss Nr. 281 von 2025 zog eine weitere namentliche Liste von Steuerpflichtigen -- jene, die bei den Kairoer Finanzämtern Sechster Distrikt und Fünftes Siedlungsgebiet registriert sind -- in das E-Beleg-System ein: elektronische Belege über die Produktionsumgebung sind für B2C-Verkäufe seit dem 15. September 2025 Pflicht. Das Mandat beruht auf Anhangslisten, nicht auf Umsatzschwellen; Ägyptens MwSt.-Registrierungsschwelle bleibt bei EGP 500.000. Unabhängig davon macht Gesetz Nr. 6 von 2025 die aktive Nutzung der E-Rechnungs- und E-Beleg-Systeme zur Bedingung dafür, dass Unternehmen mit einem Umsatz bis EGP 20 Mio. Ägyptens vereinfachtes Steuerregime nutzen können.

2026
2026-01-01In Kraft
Durchsetzungsphase 2026: Strafen für verspätete Übermittlung und QR-Codes auf gedruckten E-Belegen

Zum 1. Januar 2026 trat die ETA in die Durchsetzungsphase des 2020 begonnenen Rollouts ein. Für die verspätete Übermittlung von E-Rechnungen und E-Belegen gilt nun ein explizites Sanktionsregime, jeder gedruckte E-Beleg muss einen QR-Code tragen, der auf den validierten Datensatz im ETA-Portal verweist, und ein gestuftes Durchsetzungssystem kann einem säumigen Unternehmen letztlich die Fähigkeit entziehen, gültige Rechnungen auszustellen. Verstöße können außerdem die Versagung des Vorsteuerabzugs, den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und Import-/Exportbeschränkungen nach sich ziehen.

2026
2026-03-31In Kraft
Registrierungsschwelle auf 250.000 EGP gesenkt — Registrierungsfrist am 31. März 2026 abgelaufen

Die erweiterten Registrierungsanforderungen der ETA senkten die Schwelle für die verpflichtende E-Rechnungs-Registrierung von 500.000 auf 250.000 EGP Bruttojahresumsatz und ziehen damit viele zuvor befreite Kleinunternehmen in das System. Unternehmen oberhalb der Schwelle mussten sich bis zum 31. März 2026 bei der ETA registrieren; wer die Frist versäumt, zahlt eine Strafe von 20.000 EGP zuzüglich 1.000 EGP pro Tag. Maßgeblich ist der Bruttoumsatz vor Abzug der Kosten, und die ETA gleicht Umsatzsteuererklärungen automatisch mit Befreiungsanträgen ab.

02

Dateiformat & Datenspezifikation

Ägypten nutzt eigene, von der ETA definierte strukturierte Formate statt eines Standards nach EU-Muster: JSON- oder XML-Dokumente, digital signiert, mit standardisierten Produktcodes, geprüft von der zentralen Plattform, die jedem Dokument seine offizielle UUID zuweist.

Format & Standard

DokumentformateJSON oder XML nach dem veröffentlichten ETA-Schema
SignaturDigitale Signatur erforderlich (HSM- oder USB-Token-Zertifikat)
ProduktcodierungInternationale GS1-Codes oder interne EGS-Codierung (ägyptisch)
Clearance-ArtefaktDie ETA weist jedem geprüften Dokument eine offizielle UUID zu

Ägypten liegt vor und außerhalb der EN-16931-Welt — die ETA definiert ihr eigenes Dokumentschema, sodass europäische Formatarbeit nicht direkt übertragbar ist und das Produktcode-Mapping meist die größte einmalige Integrationsaufgabe darstellt.

Kennungen & Registrierung

Steuerpflichtigen-IdentitätÄgyptische Steuerregistrierungsnummer
ZertifikatVon der ETA ausgestelltes digitales Signaturzertifikat
RegistrierungÜber das E-Rechnungs-Portal der ETA (invoicing.eta.gov.eg)
KassengeräteJedes Gerät wird mit einer Seriennummer im E-Beleg-System registriert

Die Registrierung erfolgt je Gesellschaft, die Integration je Kanal: Eine Gesellschaft mit B2B- und B2C-Geschäft braucht sowohl ihre Rechnungsintegration als auch die Anmeldung jedes Kassengeräts im Belegsystem.

Pflichtinhalte

ParteidatenSteuerregistrierungsnummern von Verkäufer und Käufer
PositionsebeneStandardisierte Produktcodes, Mengen, Beträge
Bei ClearanceIn das validierte Dokument eingebettete ETA-UUID
Gedruckte E-BelegeQR-Code mit Verweis auf den validierten ETA-Datensatz (ab 2026)

Fehlende Inhalte gelten als Verstoß, nicht als Formsache — eine Rechnung ohne die Steuernummer des Käufers oder die geforderte Codierung kann abgelehnt oder sanktioniert werden, und ab 2026 ist ein gedruckter Beleg ohne QR-Code selbst ein Verstoß.

Archivierung

Aufbewahrungsfrist5 Jahre nach ägyptischem Steuerverfahrensrecht
AufzubewahrenDas geprüfte Dokument (mit seiner ETA-UUID) plus Übermittlungsnachweise

Der geprüfte Datensatz in der ETA-Plattform ist der maßgebliche — halten Sie Ihr eigenes Archiv damit abgeglichen, denn Streitfälle werden nach dem entschieden, was die Plattform enthält.

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Anwendungsbereich & Übermittlung

Alles läuft über die zentrale ETA-Plattform: Rechnungen werden in Echtzeit oder nahezu Echtzeit per API-Integration, Webportal oder Mobil-App geprüft, während Verbraucherbelege aus den an das parallele E-Beleg-System angebundenen Kassensystemen fließen.

Netzwerkmodell

ModellZentralisiertes Clearance über die ETA-Plattform
SträngeE-Rechnung (B2B/B2G) und ein separates E-Beleg-System (B2C)
TimingÜbermittlung in Echtzeit oder nahezu Echtzeit; alte Karenzfenster laufen aus
RechtsgrundlageGesetz Nr. 206 von 2020 (Gesetz über einheitliche Steuerverfahren)

Die beiden Stränge sind operativ getrennt — volle Compliance bei der Rechnungsstellung sagt nichts über Ihre Kasseninfrastruktur aus und umgekehrt. Behandeln Sie sie als zwei Integrationen unter einer Behörde.

Kanäle

ERP-IntegrationETA-SDK / APIs für direkte System-zu-System-Übermittlung
WebportalManuelle Ausstellung für geringe Volumina
Mobil-AppKostenlose ETA-App für kleine Steuerpflichtige
POSKassen- oder ERP-Anbindung an das E-Beleg-System für B2C

Das kostenlose Portal und die Mobil-App existieren, damit die Schwellensenkung auf 250.000 EGP Kleinunternehmen ohne Software nicht stranden lässt — alles mit echtem Volumen braucht jedoch den API-Weg.

Die Wende 2026: vom Onboarding zur Durchsetzung

RegistrierungsschwelleVon 500.000 auf 250.000 EGP Bruttojahresumsatz gesenkt
Registrierungsfrist31. März 2026 (abgelaufen — für Nichtregistrierte laufen Tagesstrafen auf)
E-Beleg-AusweitungAchte Teilphase in Kraft seit 15. September 2025 (Beschluss 281/2025)

Die Haltung der ETA änderte sich im Januar 2026 vom Ausbau des Systems zu dessen Überwachung — falls eine ägyptische Gesellschaft Ihrer Gruppe darauf gebaut hat, klein und unbemerkt zu bleiben, wird diese Annahme jetzt teuer.

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So werden Sie compliant

Compliance bedeutet: Registrierung bei der ETA, Beschaffung eines digitalen Zertifikats, Zuordnung Ihrer Produktcodes und Anbindung jedes Vertriebskanals — wobei Rechnungs- und Belegstrang getrennte Aufmerksamkeit brauchen.

Bestimmen Sie den Anwendungsbereich je Gesellschaft und Kanal

Nutzen Sie die ETA-Abfrage mit Ihrer Steuerregistrierungsnummer — Rechnungs- und Belegstrang haben separate Wellenbeschlüsse, prüfen Sie also beide, und denken Sie daran, dass die Schwelle am Bruttoumsatz vor Kosten gemessen wird.

Registrieren Sie sich bei der ETA und beschaffen Sie Ihr Zertifikat

Registrieren Sie sich im E-Rechnungs-Portal und beschaffen Sie das digitale Zertifikat zum Signieren der Dokumente; ohne dieses ist nichts, was Sie übermitteln, gültig.

Ordnen Sie Ihren Produktkatalog GS1- oder EGS-Codes zu

Meist die größte einmalige Aufgabe — jede Position braucht einen standardisierten Code, und uncodierte Artikel bergen Ablehnungsrisiko.

Integrieren Sie Ihre ausstellenden Systeme

Gesellschaften mit hohem Volumen sollten ihre ERP-Systeme über das ETA-SDK/die APIs anbinden; Webportal und kostenlose Mobil-App decken Fälle mit geringem Volumen und kleine Steuerpflichtige ab.

Bringen Sie Ihre Kasseninfrastruktur in das E-Beleg-System

Registrieren Sie jedes Gerät, binden Sie es für die Echtzeit-Verifizierung an die zentrale Plattform an und stellen Sie sicher, dass gedruckte Belege den QR-Code mit Verweis auf den validierten Datensatz tragen.

Prüfen Sie die Pünktlichkeit und gleichen Sie mit der Plattform ab

Seit Januar 2026 zieht verspätete Übermittlung explizite Strafen nach sich — überwachen Sie Übermittlungsfristen und gleichen Sie Ihr Archiv regelmäßig mit den geprüften ETA-Datensätzen ab.

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Sanktionen & Durchsetzung

Ägypten setzt die Pflicht mit echten Konsequenzen durch: explizite Strafen für verspätete Übermittlung und versäumte Registrierung seit 2026, Versagung des Vorsteuerabzugs für ungeprüfte Dokumente und eine folgenbasierte Durchsetzung bis hin zu Import-/Exportrechten und öffentlichen Aufträgen.

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Weitere Jurisdiktionen — Naher Osten / Afrika

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