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Länderanalyse

Kenia

Middle East / Africa · KE
Zuletzt aktualisiert: 2026-08-07
Compliance-Modell: Zentrales CTC (eTIMS) — durchgesetzt über die Abzugsfähigkeit
🇰🇪Kenia verlangt elektronische Steuerrechnungen von allen mehrwertsteuerlich registrierten Unternehmen seit dem 30. November 2022 (TIMS) und von ALLEN Unternehmen -- auch ohne MwSt.-Registrierung -- seit dem 1. September 2023 (eTIMS, über kostenlose Portal-, App-, USSD- und API-Kanäle). Die Durchsetzung ist finanziell statt gültigkeitsbasiert: Ausgaben ohne eTIMS-Rechnung sind seit Januar 2024 nicht abzugsfähig, und ab dem 1. Januar 2026 gleicht die KRA jede Einkommensteuererklärung mit den eTIMS-Rechnungsdaten, Quellensteueraufzeichnungen und Zollimporten ab. Kleine Lieferanten (Umsatz <= KES 5 Mio.) werden indirekt über die verpflichtende käuferseitige Rechnungsstellung erfasst.
E-Rechnungspflicht
B2G AKTIV Öffentliche Stellen verlangen eine elektronische eTIMS-Steuerrechnung vor Zahlung an den Lieferanten
B2B AKTIV eTIMS-Ausstellung verpflichtend nach den Tax Procedures (Electronic Tax Invoice) Regulations 2023
B2C AKTIV Auch B2C-Umsätze sind durch eine eTIMS-Rechnung mit QR-Code zu belegen
MONATLICH
VAT3 schedules
E-Reporting
iTax-Erklärung VAT3 enthält Verkaufs- und Einkaufslisten je Rechnung, seit Mär 2024 aus eTIMS vorbefüllt
5 J.
Archivierung
Tax Procedures Act; Rechnungen beim Lieferanten und auf der KRA-Plattform archiviert
ERFORDERLICH
Digitale Signatur
Jede Rechnung wird vom eTIMS-Gerät oder der Software signiert und trägt einen eindeutigen QR-Code
1. Jan. 2024
Ausgaben ohne eTIMS-Rechnung sind bei der Einkommensteuer nicht mehr abzugsfähig
508.413
Auf eTIMS angemeldete Steuerpflichtige zum 30. September 2025 (KRA; Ziel: 1 Million)
1. Jan. 2026
Die KRA validiert Einkommensteuererklärungen gegen eTIMS-, Quellensteuer- und Zolldaten
01

Compliance-Zeitachse

Kenias Weg führt von Electronic Tax Registers mit Fiskalspeicher (2005) über internetfähige TIMS-Geräte (Verordnung verkündet im September 2020, Einführung ab August 2021, endgültige Frist 30. November 2022) bis zur softwarebasierten eTIMS-Plattform: kostenlose Apps, ein Portal, USSD und APIs, die jede Rechnung in Echtzeit oder nahezu in Echtzeit an die KRA übermitteln. Der Finance Act 2023 (Finanzgesetz 2023) weitete die Pflicht ab dem 1. September 2023 über die mehrwertsteuerlich registrierten Unternehmen hinaus auf jede geschäftlich tätige Person aus, und seit dem 1. Januar 2026 validiert die KRA Einkommensteuererklärungen Zeile für Zeile gegen die daraus entstehenden Daten.

2020
2020-09-25In Kraft
Verordnung über elektronische Steuerrechnungen verkündet (TIMS)

Die VAT (Electronic Tax Invoice) Regulations, 2020 (Verordnung über die elektronische Steuerrechnung; Legal Notice Nr. 189 vom 25. September 2020) schufen die Rechtsgrundlage für Kenias Tax Invoice Management System (TIMS): Mehrwertsteuerlich registrierte Unternehmen sollten ihre alten Electronic Tax Registers mit Fiskalspeicher (im Einsatz seit 2005) durch internetfähige Geräte ersetzen, die jede Rechnung validieren und in Echtzeit oder nahezu in Echtzeit an die Kenya Revenue Authority (KRA) übermitteln. Die eigentliche Einführung begann am 1. August 2021 mit einem 12-monatigen Migrationsfenster.

2022
2022-11-30In Kraft
Elektronische Steuerrechnungen für alle mehrwertsteuerlich registrierten Unternehmen verpflichtend

Nach einem einjährigen Migrationsfenster (ab dem 1. August 2021) und einer per öffentlicher Bekanntmachung gewährten Verlängerung war der 30. November 2022 die endgültige Frist, bis zu der jedes mehrwertsteuerlich registrierte Unternehmen in Kenia elektronische Steuerrechnungen über TIMS-konforme Geräte ausstellen musste, validiert und bei Ausstellung an die KRA übermittelt. Seit dem 1. Juni 2023 setzt die KRA das Regime konsequent durch: Nur elektronische Steuerrechnungen werden zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs und für Erstattungen anerkannt, und nicht konformen Steuerpflichtigen werden die Tax Compliance Certificates (Steuerkonformitätsbescheinigungen) vorenthalten.

2023
2023-09-01In Kraft
eTIMS auf ALLE Unternehmen ausgeweitet -- auch ohne MwSt.-Registrierung

Der Finance Act 2023 (Finanzgesetz 2023) fügte Abschnitt 23A in den Tax Procedures Act (Steuerverfahrensgesetz) ein und weitete die Pflicht zur elektronischen Steuerrechnung über die mehrwertsteuerlich registrierten Steuerpflichtigen hinaus auf jede Person aus, die in Kenia ein Geschäft betreibt -- Gesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmer, einschließlich derer, die nur Mieteinnahmen versteuern, der Turnover Tax unterliegen oder nur Einkommensteuer zahlen -- mit Wirkung zum 1. September 2023. Die kostenlosen eTIMS-Softwarekanäle der KRA (Portal, App, USSD *222# über eTIMS Lite) machten Hardwaregeräte überflüssig; das straffreie Onboarding-Fenster für Unternehmen ohne MwSt.-Registrierung schloss am 31. März 2024. Unternehmen mit einem Umsatz von höchstens KES 5 Millionen müssen sich nicht direkt anmelden -- stattdessen müssen ihre Käufer den Einkauf per Reverse Invoicing (käuferseitig ausgestellte Rechnung) erfassen.

2024
2024-01-01In Kraft
Ohne eTIMS-Rechnung kein steuerlicher Abzug

Seit dem 1. Januar 2024 versagt Abschnitt 16(1)(c) des Income Tax Act (Einkommensteuergesetz, in der Fassung des Finance Act 2023) den Abzug für jede Betriebsausgabe, die nicht durch eine über TIMS/eTIMS erzeugte elektronische Steuerrechnung belegt ist. Dies ist Kenias schärfster Durchsetzungsmechanismus: Statt nur die Aussteller zu kontrollieren, macht er jeden geschäftlichen Käufer zum Vollstrecker, denn eine Papier- oder nicht konforme Rechnung eines Lieferanten kostet den Käufer nun den einkommensteuerlichen Abzug für die gesamte Ausgabe.

2024
2024-05-03In Kraft
Electronic Tax Invoice Regulations 2024 im Amtsblatt verkündet

Die Tax Procedures (Electronic Tax Invoice) Regulations, 2024 (Verordnung über die elektronische Steuerrechnung; Legal Notice Nr. 64, verkündet am 3. Mai 2024) kodifizierten die operativen Details des eTIMS-Regimes: verpflichtende Rechnungsinhalte (PIN des Verkäufers, PIN des Käufers, wenn dieser die Ausgabe geltend machen wird, eindeutige System- und Rechnungskennungen, QR-Code), eine 24-Stunden-Regel zur schriftlichen Meldung von Systemausfällen sowie die Ausnahmen vom Anwendungsbereich (Arbeitsentgelte, Importe, Zinsen, Flugtickets, Zahlungen mit abgeltender Quellensteuer und Lieferungen von Gebietsfremden ohne kenianische Betriebsstätte). Bemerkenswert: Eine im Entwurf vorgesehene vollständige Befreiung für Unternehmen mit weniger als KES 5 Millionen Umsatz wurde gestrichen -- die Pflicht geht stattdessen auf den Käufer über.

2024
2024-12-27In Kraft
Käuferseitige Rechnungsstellung bei Einkäufen von kleinen Lieferanten verpflichtend

Der Tax Procedures (Amendment) Act 2024 und der Tax Laws (Amendment) Act 2024 (beide wirksam ab dem 27. Dezember 2024) formalisierten das Reverse Invoicing: Geschäftliche Käufer müssen für Einkäufe von Lieferanten mit einem Jahresumsatz von höchstens KES 5 Millionen selbst elektronische Rechnungen über eTIMS ausstellen, und die KRA erhielt die Befugnis, für Unternehmen mit mehr als KES 5 Millionen Umsatz die Integration der Datensysteme zu erzwingen, abgesichert durch eine Strafe von bis zu KES 100.000 pro Monat bei unterlassener Integration.

2026
2026-01-01In Kraft
Die KRA gleicht jede Einkommensteuererklärung mit den eTIMS-Daten ab

Gemäß einer öffentlichen Bekanntmachung der KRA vom 10. November 2025 werden ab dem 1. Januar 2026 die in Einkommensteuererklärungen (ab dem Veranlagungsjahr 2025) deklarierten Einnahmen und Ausgaben gegen die TIMS/eTIMS-Rechnungsdaten, Quellensteueraufzeichnungen und Zoll-Importdaten validiert. In der Praxis setzt die KRA den höheren Wert aus deklarierten Einnahmen und eTIMS-Verkaufsdaten sowie den niedrigeren Wert aus deklarierten Ausgaben und eTIMS-Einkaufsdaten an -- unbelegte Ausgaben werden daher bereits bei der Abgabe administrativ versagt. Damit wird die seit Januar 2024 geltende Regel "ohne eTIMS-Rechnung kein Abzug" in nationalem Maßstab operationalisiert.

02

Dateiformat & Datenspezifikation

Eine konforme kenianische elektronische Steuerrechnung wird über einen von der KRA kontrollierten Kanal erzeugt (eTIMS-Portal, App, USSD oder eine OSCU/VSCU-Systemintegration) und bei Ausstellung an die KRA übermittelt. Zu den Pflichtinhalten gehören die PIN des Verkäufers, die PIN des Käufers, wenn dieser die Ausgabe oder die Vorsteuer geltend machen wird, eindeutige System- und Rechnungskennungen sowie ein QR-Code zur Verifizierung. Die KRA beschreibt die Übermittlung als in Echtzeit oder nahezu in Echtzeit; auf das genaue technische Format legt sich diese Seite nicht fest, da sich die öffentlichen Quellen widersprechen (siehe Hinweis unten).

Format & Übermittlungsmodell

RechnungserzeugungÜber einen von der KRA kontrollierten eTIMS-Kanal (Portal, App, USSD oder OSCU/VSCU-Systemintegration) -- keine freie ERP-Ausgabe
ÜbermittlungIn Echtzeit oder nahezu in Echtzeit an die KRA bei Ausstellung (eigene Beschreibung der KRA)
PflichtinhaltePIN des Verkäufers; PIN des Käufers (wenn der Käufer die Ausgabe/Vorsteuer geltend macht); Seriennummer; Datum und Uhrzeit von Ausstellung und Lieferung; Artikelcode, Beschreibung, Menge, Einheit; Steuersatz; Summen; eindeutige System- und Rechnungskennungen; QR-Code
VerifizierungDer QR-Code ermöglicht jedem Kunden, die Gültigkeit der Rechnung bei der KRA zu prüfen

Die öffentlichen Quellen widersprechen sich beim genauen technischen Format (strukturiertes XML laut einem Branchenbriefing gegenüber einer JSON-REST-API laut Integratorendokumentation) -- diese Seite legt sich bewusst auf keines von beiden fest. Bestätigt sind der von der KRA kontrollierte Erzeugungskanal und die Übermittlung bei Ausstellung.

Lösungskanäle (alle kostenlos von der KRA)

eTIMS Online Portaletims.kra.go.ke -- Dienstleistungsunternehmen mit <= 10 Rechnungen/Monat
eTIMS ClientWindows-/Android-Software für Waren- und Mischbetriebe; unterstützt mehrere Filialen und Kassen
eTIMS LiteFür Steuerpflichtige ohne MwSt.-Registrierung: Web über eCitizen, mobile App oder USSD *222# (kein Internet erforderlich)
SystemintegrationOSCU (KRA-gehostet, Onlinesysteme) oder VSCU (kundengehostet, hohes Volumen) per API; Sandbox unter etims-sbx.kra.go.ke
Reverse InvoicingKäuferseitige Rechnungsstellung für Einkäufe von kleinen Lieferanten (Umsatz <= KES 5 Mio.)

Seit Februar 2025 erfolgt das Onboarding vollständig im Selbstbedienungsverfahren, und ein Unternehmen kann mehrere Lösungen gleichzeitig betreiben (KRA-Pressemitteilung). Die Software ist kostenlos; Gebühren von Drittanbieter-Integratoren können anfallen.

03

Anwendungsbereich & Übermittlung

Seit dem 1. September 2023 erfasst die Pflicht jede Person, die in Kenia ein Geschäft betreibt -- Gesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmer, einschließlich derer, die nur Mieteinnahmen versteuern, der Turnover Tax unterliegen oder nur Einkommensteuer zahlen, nicht nur die mehrwertsteuerlich Registrierten. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von höchstens KES 5 Millionen müssen sich nicht direkt anmelden: Ihre geschäftlichen Käufer müssen stattdessen für diese Einkäufe selbst Reverse-Rechnungen (käuferseitig ausgestellt) erzeugen. Zu den ausgenommenen Transaktionsarten gehören Arbeitsentgelte, Importe, Zinsen, Flugtickets im Passagierverkehr, Zahlungen mit abgeltender Quellensteuer und Lieferungen von Gebietsfremden ohne kenianische Betriebsstätte.

Wer die Pflicht erfüllen muss

Alle Unternehmen (seit 1. Sep. 2023)Jede geschäftlich tätige Person -- Gesellschaften, Personengesellschaften, Einzelunternehmer, einschließlich derer, die nur Mieteinnahmen versteuern, der Turnover Tax unterliegen oder nur Einkommensteuer zahlen (TPA Abschn. 23A, Finance Act 2023)
Mehrwertsteuerlich registrierte UnternehmenPflicht seit 30. Nov. 2022 (TIMS); seit 1. Juni 2023 berechtigen nur E-Rechnungen zum Vorsteuerabzug
Kleine Lieferanten (Umsatz <= KES 5 Mio.)Keine direkte Onboarding-Pflicht -- geschäftliche Käufer müssen stattdessen selbst Reverse-Rechnungen ausstellen (verpflichtend seit 27. Dez. 2024)
Ausgenommene TransaktionenArbeitsentgelte, Importe, Zinsen, Flugtickets im Passagierverkehr, Zahlungen mit abgeltender Quellensteuer, Lieferungen von Gebietsfremden ohne kenianische Betriebsstätte
Gebietsfremde digitale AnbieterVom eTIMS-System selbst befreit, müssen aber weiterhin Rechnungen mit Wert- und Steuerausweis ausstellen

Der Rechnungsfluss

Eine konforme kenianische E-Rechnung durchläuft folgende Abfolge:

Die Rechnung in einem eTIMS-Kanal erzeugen (Portal, App, USSD oder integriertes System)Die Rechnungsdaten werden validiert und in Echtzeit oder nahezu in Echtzeit an die KRA übermittelt, mit eindeutigen Kennungen und QR-Code versehenDer Käufer erhält die konforme Rechnung -- mit der PIN des Käufers, wenn ein Abzug oder eine Vorsteuergeltendmachung folgen wirdDie übermittelten Daten speisen vorausgefüllte MwSt.-Erklärungen und die Aufzeichnungen der KRAAb dem 1. Jan. 2026: Einkommensteuererklärungen werden gegen eTIMS-Verkaufs-/Einkaufsdaten, Quellensteueraufzeichnungen und Zollimporte validiert

Offline-Resilienz ist eingebaut: eTIMS Client und VSCU stellen bei Verbindungsverlust weiter Rechnungen aus und übermitteln nach Wiederverbindung; ein Systemausfall muss der KRA innerhalb von 24 Stunden schriftlich gemeldet werden.

04

So werden Sie compliant

Jedes in Kenia tätige Unternehmen sollte bereits auf eTIMS angemeldet sein -- das straffreie Onboarding-Fenster schloss am 31. März 2024. Die aktuelle Compliance-Frage ist die Datenqualität: Seit dem 1. Januar 2026 validiert die KRA deklarierte Einnahmen und Ausgaben gegen eTIMS-, Quellensteuer- und Zolldaten. Die Bücher vor der Abgabe mit den eTIMS-Daten abzugleichen und nicht konforme Lieferantenrechnungen unterjährig zurückzuweisen, ist daher jetzt die Kerndisziplin.

Registrieren Sie sich auf eTIMS

Melden Sie sich unter etims.kra.go.ke mit Ihrer KRA-PIN (iTax-Zugangsdaten) an. Kleine bzw. nicht mehrwertsteuerlich registrierte Steuerpflichtige können stattdessen eTIMS Lite über eCitizen im Web, die mobile App oder USSD *222# ganz ohne Internetverbindung nutzen.

Wählen Sie Ihre Lösung und reichen Sie den Serviceantrag ein

Wählen Sie den Kanal, der zu Ihrem Unternehmen passt (Portal, eTIMS Client, Lite oder Systemintegration), und reichen Sie den Serviceantrag mit dem unterschriebenen Verpflichtungsformular und einer Ausweiskopie des Geschäftsführers oder Inhabers ein. Das Onboarding ist seit Februar 2025 vollständig Selbstbedienung, und Sie können mehrere Lösungen gleichzeitig betreiben.

Integration geplant? Testen Sie zuerst in der Sandbox

System-zu-System-Integrationen (OSCU für KRA-gehostet, VSCU für kundengehostetes hohes Volumen) müssen vor der Produktionsfreigabe gegen die Sandbox unter etims-sbx.kra.go.ke getestet werden; die Freigabe wird per SMS bestätigt.

Bringen Sie die Datendetails in Ordnung

Konfigurieren Sie die Rechnungslayouts für die Pflichtinhalte -- insbesondere die PIN des Käufers auf jeder Rechnung, die dieser für einen Abzug oder eine Vorsteuergeltendmachung verwenden wird -- und richten Sie die käuferseitige Rechnungsstellung für Einkäufe von kleinen Lieferanten ein. Schulen Sie Vertrieb und Kreditoren-/Debitorenbuchhaltung: Eine fehlende PIN kostet Ihren Kunden jetzt echtes Geld.

Gleichen Sie ab, bevor Sie einreichen

Seit dem 1. Januar 2026 validiert die KRA Erklärungen automatisch gegen die eTIMS-Daten. Gleichen Sie Ihre Bücher das ganze Jahr über mit den eTIMS-Verkaufs- und Einkaufsaufzeichnungen ab -- und fordern Sie konforme E-Rechnungen von Lieferanten ein, wenn die Ausgabe anfällt, nicht erst bei der Abgabe.

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Sanktionen & Durchsetzung

Kenia setzt das Regime weniger über eine Gültigkeitsschranke für Rechnungen durch als über das Geld: eine gesetzliche Strafe in Höhe des Zweifachen der geschuldeten Steuer bei Verstößen, die Versagung einkommensteuerlicher Abzüge für Ausgaben ohne eTIMS-Rechnung (seit Januar 2024), die Versagung des Vorsteuerabzugs, vorenthaltene Tax Compliance Certificates (Steuerkonformitätsbescheinigungen) und -- seit Januar 2026 -- die automatisierte Versagung bei der Abgabe, wenn die deklarierten Zahlen nicht mit den eTIMS-Daten übereinstimmen.

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Weitere Jurisdiktionen — Naher Osten / Afrika

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