Länderanalyse
Der US-Ansatz war von Anfang an marktgeführt — ein Projekt zur Zahlungseffizienz, das aus der Federal Reserve hervorging, nicht aus einer Steuerbehörde, die eine Umsatzsteuerlücke schließt (die USA haben keine Umsatzsteuer).
Die Interimsregel 68 FR 8455, wirksam zum 1. März 2003, schuf DFARS Unterabschnitt 232.70 und die Klausel 252.232-7003: Der Auftragnehmer hat Zahlungsanforderungen und Wareneingangsmeldungen in elektronischer Form einzureichen. Sie setzt 10 U.S.C. 2227, heute 4601, vom 30. Oktober 2000 um. Eine Übergangsfrist wurde beantragt und abgelehnt. Ab 2012 wurde WAWF zum einzigen Kanal, und die Fassung von 2018 erklärte Fax, E-Mail und Scans für unzulässig. Das ist eine Ausstellungspflicht des Lieferanten, und auf das DoD entfallen rund 59% der Bundesauftragsvolumina — ein FAR-weites Gegenstück gibt es nicht.
Bundesbehörden werden angewiesen, für geeignete Beschaffungen bis zum Ende des Haushaltsjahres 2018 auf elektronische Rechnungsstellung umzusteigen, unter Nutzung eines föderalen Shared-Service-Anbieters oder einer genehmigten Lösung wie der Invoice Processing Platform des Finanzministeriums.
Das Memorandum M-15-19 wies BUNDESBEHÖRDEN — nicht deren Lieferanten — an, bis Ende des Haushaltsjahres 2018 bei geeigneten Beschaffungen auf elektronische Rechnungsstellung umzustellen, über einen Shared-Service-Provider oder eine genehmigte Lösung wie die IPP des Finanzministeriums. Versorgungsleistungen, Kartenzahlungen und weitere Kategorien sind ausgenommen, und kein Lieferant wird dadurch zu irgendetwas verpflichtet. Die Pflicht eines Lieferanten ergibt sich aus der Beschaffungsordnung der kaufenden Behörde.
Die erste Welle verbindet rund 20 Unternehmen; bis Mai 2022 sind über 75 internationale Unternehmen in drei Rollout-Wellen beigetreten und testen die sichere Zustellung von E-Rechnungen zwischen Dienstanbietern.
Die BPC und die Federal Reserve formalisieren die Regeln und technischen Spezifikationen des Austauschrahmens und gehen vom Proof-of-Concept zu einer dauerhaften Governance-Struktur über.
Die Digital Business Networks Alliance (DBNAlliance) — eine gemeinnützige Organisation, die aus einem Pilotprojekt der Federal Reserve / Business Payments Coalition hervorging — betreibt nun ein Peppol-ähnliches Vier-Ecken-Netzwerk für den freiwilligen strukturierten B2B-E-Rechnungsaustausch in den USA und Kanada. Kein Bundes- oder Landesgesetz schreibt die Einführung vor.
Ein echter operativer Meilenstein — Beweis, dass das Netzwerk in der Produktion funktioniert, nicht nur im Pilottest.
Es gibt kein bundesweit vorgeschriebenes Format — das DBNAlliance-Netzwerk hat seinen eigenen Standard, doch ein Großteil des US-Handels läuft weiterhin über jahrzehntealtes EDI.
Das Rahmenwerk spiegelt bewusst den technischen Ansatz von Peppol wider — ein echter Vorteil, wenn Ihr Unternehmen bereits Peppol-Erfahrung aus EU- oder Australien/NZ-Aktivitäten hat.
Gehen Sie nicht davon aus, dass "E-Rechnungsstellung in den USA" standardmäßig DBNAlliance bedeutet — die meiste strukturierte Rechnungsstellung von Großunternehmen läuft heute noch über bilaterale EDI-Vereinbarungen, nicht über das neuere Netzwerk.
Dies ist eine wirklich andere Haltung als in fast jedem anderen Land dieses Trackers — hier treibt überhaupt keine Steuerbehörde die Formatstandardisierung voran.
Ein US-Unternehmen mit nennenswerten internationalen Aktivitäten wird im Ausland lange vor jedem inländischen Äquivalent auf E-Rechnungsmandate stoßen — planen Sie entsprechend, statt dies als rein inländische Frage zu behandeln.
Es gibt zwei wirklich getrennte Kanäle — DBNAlliance für freiwilliges B2B und einen eigenständigen Kanal für die Bundesbeschaffung für alle, die an die Regierung verkaufen.
DBNAlliance definiert Standards, Richtlinien und Leitlinien für die elektronische Zustellung und hilft Dienstanbietern, sich mit dem Rahmenwerk zu verbinden — hat jedoch keinerlei regulatorische oder steuerliche Erhebungsbefugnis.
Verwechseln Sie dies nicht — wenn Sie an eine Bundesbehörde verkaufen, haben Sie es mit der IPP oder einer von der Behörde genehmigten Lösung zu tun, einem völlig eigenständigen System gegenüber dem freiwilligen B2B-DBNAlliance-Netzwerk.
Das Austauschrahmenwerk unterstützt alle wichtigen elektronischen Zahlungsmethoden — es ist ausdrücklich auf Zahlungseffizienz ausgelegt, was bestätigt, dass es sich um eine Initiative der Zahlungsbranche und nicht um eine Steuerkonformitätsinitiative handelt.
Ein Absender und ein Empfänger verbinden sich jeweils einmal mit ihrem eigenen Dienstanbieter, und die beiden Anbieter wickeln den Austausch über das Netzwerk ab — keine bilaterale Einrichtung pro Handelspartner erforderlich, dasselbe Kernwertversprechen, das Peppol in Europa bietet.
Nichts davon ist verpflichtend — doch angesichts der globalen Entwicklungsrichtung bringt proaktive Bereitschaft echten Nutzen, auch ohne eine regulatorische Frist, die dazu zwingt.
Dies ist die einzige tatsächlich bestehende Verpflichtung hier — prüfen Sie, ob Sie über die Invoice Processing Platform des Finanzministeriums oder die von Ihrer Behörde genehmigte Alternative verbunden sind.
Suchen Sie nach einem Mitglieds-Dienstanbieter oder Access Point, wenn Sie den B2B-Rechnungsaustausch mit wichtigen Handelspartnern modernisieren möchten — die Teilnahme ist völlig optional.
Wenn Sie bereits strukturierte Rechnungen über bilaterales EDI austauschen, wägen Sie ab, ob das offene Rahmenwerk von DBNAlliance den Mapping-Aufwand langfristig gegenüber der Beibehaltung von Punkt-zu-Punkt-Verbindungen reduzieren könnte.
Wenn Sie sich entscheiden, DBNAlliance beizutreten, prüfen Sie, ob Ihre vorhandene Software nativ UBL-basierte Rechnungen erzeugen kann oder ob Sie einen Access-Point-Anbieter benötigen, um die Lücke zu schließen.
Wenn Sie mit der EU, Mexiko, Brasilien, Saudi-Arabien oder einem anderen Land mit Mandat handeln, stellen Sie sicher, dass Ihre Systeme deren erforderliche Formate erzeugen können — dieser Bedarf besteht unabhängig davon, was in den USA geschieht.
Netzwerkeffekte — nicht Compliance-Fristen — werden die tatsächliche Einführung der E-Rechnungsstellung in den USA vorantreiben. Wenn ein wichtiger Kunde oder Lieferant Sie bittet, sich über DBNAlliance zu verbinden, ist das der praktische Auslöser zum Handeln.
Es gibt kein Sanktionssystem, weil es kein durchzusetzendes Mandat gibt — die gesamte Haltung hier unterscheidet sich strukturell von jedem Clearing-Modell-Land in diesem Tracker.
Andere Länder derselben Region, sortiert nach ihrem nächsten datierten Meilenstein. Jeder Eintrag führt zu einem vollständigen Briefing.