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Länderanalyse

Kolumbien

Americas · CO
Zuletzt aktualisiert: 2026-08-04
Compliance-Modell: Echtzeit-Clearing der DIAN per CUFE, seit November 2020 universell -- eines der ältesten und vollständigsten CTC-Mandate Lateinamerikas
🇨🇴Die kolumbianische DIAN betreibt ein Echtzeit-Vorabvalidierungssystem: Jede Factura Electrónica de Venta muss von der DIAN einen CUFE erhalten, bevor sie den Käufer erreicht, und wird erst nach Genehmigung rechtsgültig. Das Mandat begann mit Großsteuerpflichtigen nach der Resolution 000010/2018 und wurde am 1. November 2020 praktisch universell (Resolution 000042/2020). Die DIAN hat die Abdeckung seither auf "documentos equivalentes electrónicos" -- Kassenbons, Versorgungsrechnungen, Fahrscheine -- ausgeweitet, abgeschlossen bis zum 1. November 2024 (Resolution 000165/2023), die Regeln zu Käuferdaten verfeinert (Resolution 000202/2025) und 2026 Unternehmen erlaubt, frühere Lücken freiwillig zu regularisieren (Resolution 000011/2026). Nichteinhaltung zieht eine Geldbuße von 1% des Werts und eine Schließung von 3-10 Tagen nach sich.
E-Rechnungspflicht
B2G AKTIV Allgemeine E-Rechnungspflicht erfasst Verkäufe an öffentliche Stellen; kein eigenes B2G-Verfahren
B2B AKTIV Res. 000165/2023: USt-/INC-Pflichtige stellen von DIAN freigegebene E-Rechnungen mit CUFE aus
B2C AKTIV Alle B2C-Verkäufe brauchen E-Rechnung oder ein von DIAN validiertes elektronisches POS-Äquivalent
JÄHRLICH
Info. exogena
E-Reporting
Jährliche informacion exogena an DIAN: Verkaufs-, Einkaufs- und USt-Listen Dritter; kein Echtzeitsystem
5 J.
Archivierung
Art. 632 ET: 5 Jahre ab 1 Jan des Jahres nach Ausstellung oder Empfang
ERFORDERLICH
Digitale Signatur
Digitale Signatur Pflicht; Zertifikat beim Steuerpflichtigen oder zugelassenen Technikanbieter
2020
Pflicht wird universell (1. November)
CUFE
Echtzeit-Autorisierungscode vor Auslieferung erforderlich
3-10 Tage
Spanne der Schließungsstrafe bei Nichtausstellung (Art. 657)
01

Compliance-Zeitachse

Kolumbien erkannte die elektronische Rechnung bereits 1995 gesetzlich an und baute sein Clearing-System ab 2015 auf, wobei die erste Pflichtwelle (Großsteuerpflichtige) am 1. September 2018 einsetzte und das Mandat am 1. November 2020 praktisch universell wurde. Die DIAN hat die Abdeckung seither auf neue Dokumenttypen ausgeweitet und das System 2025 und 2026 verfahrenstechnisch verfeinert.

2018
2018-09-01In Kraft
Resolution 000010 von 2018 (DIAN)

Die DIAN-Resolution 000010/2018 (6. Februar 2018) verpflichtete alle als "gran contribuyente" (Großsteuerpflichtiger) eingestuften Steuerzahler, ab dem 1. September 2018 auf das elektronische Rechnungssystem der DIAN mit vorheriger Validierung umzusteigen -- Kolumbiens erste verbindliche Welle, aufbauend auf freiwilligen Pilotprojekten, die bis zur gesetzlichen Anerkennung der elektronischen Rechnung 1995 und dem Rahmenwerk des Decreto 2242/2015 zurückreichen.

2020
2020-11-01In Kraft
Resolution 000042 von 2020 (DIAN)

Die Resolution 000042/2020 (5. Mai 2020) legte einen gestaffelten Zeitplan fest, der die verbleibenden Steuerzahlergruppen im Laufe des Jahres 2020 in die verbindliche elektronische Rechnungsstellung einbezog; die letzte Welle (Gruppen 6, 7 und 8) folgte am 1. November 2020, wodurch das Echtzeit-CUFE-Validierungsmodell der DIAN für praktisch jedes mehrwertsteuer- und verbrauchsteuerpflichtige Unternehmen in Kolumbien verbindlich wurde -- gleichermaßen für B2B-, B2C- und B2G-Geschäfte.

2024
2024-11-01In Kraft
Resolution 000165 von 2023 + Resolution 000008 von 2024 (DIAN)

Die Resolution 000165/2023 (1. November 2023) wandelte Kolumbiens papierbasierte "documentos equivalentes" -- Kassenbons, Versorgungsrechnungen, Personen- und Flugtickets, Lotterie- und Mautbelege -- in vollständig elektronische, von der DIAN validierte Dokumente um. Die Resolution 000008/2024 verlängerte die ursprünglichen Fristen, um Unternehmen mehr Zeit zu geben; bis zum 1. November 2024 war jede verbleibende Dokumentkategorie (Kino- und Veranstaltungstickets, die letzte Gruppe) umgestellt und der stufenweise Übergang damit abgeschlossen.

2025
2025-03-31In Kraft
Resolution 000202 von 2025 (DIAN)

Die Resolution 000202/2025 (31. März 2025) verfeinerte das bereits bestehende universelle Mandat, ohne dessen Geltungsbereich zu erweitern: Einzelhändler dürfen für Kassenrechnungen nun nur noch Name, Ausweisart/-nummer und E-Mail-Adresse des Käufers erfassen (mit automatischer Vervollständigung durch die DIAN für bereits registrierte Personen), und Versorgungsunternehmen mit echten Konnektivitätsproblemen in ländlichen Gebieten erhielten ein 48-Stunden-Fenster zur Übermittlung von Rechnungen nach deren Ausstellung statt der üblichen Nahezu-Echtzeit-Validierung der DIAN.

02

Dateiformat & Datenspezifikation

Jede elektronische Verkaufsrechnung (Factura Electrónica de Venta) wird als UBL-2.1-XML mit DIAN-spezifischen Erweiterungen erstellt, trägt eine digitale X.509-Signatur und erhält einen CUFE (Código Único de Factura Electrónica) -- einen 96-stelligen SHA-384-Hash der wichtigsten Rechnungsdaten -- sowie bei jeder PDF-Ausfertigung einen QR-Code zur öffentlichen Überprüfung über das Portal der DIAN.

Format & Standard

FormatUBL-2.1-XML mit DIAN-spezifischen Erweiterungen
Digitale SignaturX.509-Zertifikat einer akkreditierten kolumbianischen Zertifizierungsstelle
CUFE96-stelliger SHA-384-Hash der wichtigsten Rechnungsdaten, bei der Validierung erzeugt
QR-CodeAuf PDF-Ausfertigungen vorgeschrieben, ermöglicht öffentliche Überprüfung über das Portal der DIAN

Kolumbiens UBL-basiertes Format steht der europäischen EN-16931-Welt näher als Argentiniens eigenes XML-Schema -- ein echter praktischer Vorteil für multinationale Unternehmen, die denselben Rechnungsstack in beiden Regionen betreiben.

Kennungen & Registrierung

Steuerpflichtigen-IDNIT (Número de Identificación Tributaria)
RegistrierungAnmeldung bei der DIAN plus ein akkreditierter Technologieanbieter, oder das eigene kostenlose Rechnungsportal der DIAN für qualifizierte Kleinunternehmen
AufsichtsbehördeDIAN -- Dirección de Impuestos y Aduanas Nacionales
AusstellungskanäleSoftware eines zertifizierten Technologieanbieters, das kostenlose Portal der DIAN, oder eine direkte System-zu-System-Integration

Das kostenlose DIAN-Portal hält die Compliance auch für die kleinsten Steuerpflichtigen tatsächlich erreichbar, nicht nur für jene, die sich kommerzielle Rechnungssoftware leisten können.

Pflichtinhalte

KernfelderNIT von Aussteller/Käufer, Rechnungstyp, Datum, Positionen, USt./Verbrauchsteuer-Aufschlüsselung, CUFE
Seit Resolution 000202/2025POS-Rechnungen dürfen für Käufer, die noch nicht im DIAN-Register erfasst sind, nur Name, Ausweisart/-nummer und E-Mail erfassen
RADIANRechnungen können als handelbare Wertpapiere registriert werden, was Factoring über eingetragene Indossierungen ermöglicht

RADIAN ist ein wirklich unverwechselbares Merkmal, das diese Seite anderswo nicht gesehen hat: Es macht aus einer validierten E-Rechnung ein handelbares Finanzinstrument, nicht nur einen Steuerbeleg.

Aufbewahrung

Frist und GrundlageFünf Jahre nach Art. 632 des Estatuto Tributario, ab dem 1. Januar des Folgejahres der Ausstellung oder des Empfangs, und für beide Seiten bindend.
AufbewahrungMindestens 5 Jahre, sowohl bei Aussteller als auch Käufer
SignaturErforderlich. Die Signatur gehört zur Gültigkeit des gespeicherten Dokuments und muss die Archivierung unversehrt überstehen.
03

Anwendungsbereich & Übermittlung

Der Anwendungsbereich ist nahezu universell: jeder umsatzsteuerpflichtige Steuerzahler (allgemeines Regime), Zahler der nationalen Verbrauchsteuer, Steuerzahler im vereinfachten Regime (SIMPLE) und Großsteuerpflichtige sind allesamt erfasst -- gleichermaßen für B2B-, B2C- und B2G-Verkäufe. Nur nicht umsatzsteuerpflichtige Personen mit einem Einkommen unter 3.500 UVT (rund 183,3 Millionen COP im Jahr 2026) und eine kleine Liste weiterer befreiter Kategorien stehen außerhalb des Mandats, und selbst viele davon können es freiwillig übernehmen.

Netzwerkmodell

RechnungsmodellEchtzeit-Clearing -- die DIAN validiert und vergibt typischerweise binnen Sekunden einen CUFE, bevor die Rechnung den Käufer erreicht
AbdeckungB2B, B2C und B2G -- seit dem 1. November 2020 praktisch universell
NotfallverfahrenEin dokumentiertes Offline-Verfahren mit nachträglicher Übermittlung nach Wiederherstellung der Systeme
Ohne gültigen CUFEHat die Rechnung keine steuerliche Gültigkeit, und der Käufer kann die zugehörigen Kosten oder USt.-Vorsteuer nicht geltend machen

Wie in Argentinien handelt es sich hier um ein echtes Clearing-Modell vor der Auslieferung, nicht um ein nachträgliches Meldeverfahren -- die Rechnung ist rechtlich erst vollständig, nachdem die DIAN sie bereits validiert hat.

Was heute tatsächlich verpflichtend ist

GroßsteuerpflichtigeVerpflichtend seit 1. September 2018 (Resolution 000010/2018)
Alle umsatz-/verbrauchsteuerpflichtigen UnternehmenVerpflichtend seit 1. November 2020 (Resolution 000042/2020)
Gleichwertige Dokumente (Kassenbons, Versorgungsleistungen, Personen-/Flugtickets)Vollständig elektronisch seit 1. November 2024 (Resolution 000165/2023 + 000008/2024)
BefreitNicht umsatzsteuerpflichtige Personen mit einem Einkommen unter 3.500 UVT (~183,3 Mio. COP im Jahr 2026), plus eine kurze Liste weiterer Kategorien

Der Befreiungsschwellenwert ist eine der wenigen echten Ausnahmen, die in diesem Mandat verbleiben -- die meisten kolumbianischen Unternehmen oberhalb einer moderaten Größe haben keine Möglichkeit, der elektronischen Rechnungsstellung zu entgehen.

Aktiv in Entwicklung, kein stabiles System

2023-2024Elektronische gleichwertige Dokumente stufenweise eingeführt (Resolution 000165/2023, verlängert durch 000008/2024)
31. Mär. 2025Vereinfachte Käuferdaten und ein 48-Stunden-Fenster für ländliche Übermittlung (Resolution 000202/2025)
23. Sep. 2025Die DIAN konsolidierte die Regeln zur elektronischen Rechnungsstellung (und über 60 weitere Steuervorschriften) in einer einzigen Resolution, 000227/2025
23. Apr. 2026Freiwilliger Regularisierungsmechanismus für zuvor nicht fakturierte Vorgänge (Resolution 000011/2026)

Kolumbiens Mandat erreichte bereits 2020 universelle Abdeckung, doch die DIAN erlässt seither jedes Jahr echte verfahrenstechnische und geltungsbereichsbezogene Verfeinerungen -- es sollte als aktiv gepflegtes System behandelt werden, nicht als 2020 einmal abgehakter Punkt.

04

So werden Sie compliant

Da die Pflicht bereits universell ist, besteht die eigentliche laufende Arbeit für ein bereits in Kolumbien fakturierendes Unternehmen darin, mit den verfahrenstechnischen Verfeinerungen der DIAN und ihrer Ausweitung auf angrenzende Dokumenttypen -- gleichwertige Dokumente, elektronische Lohnabrechnung und nun RADIAN -- Schritt zu halten, statt zu klären, ob elektronische Rechnungsstellung überhaupt gilt.

Stellen Sie sicher, dass Ihre Rechnungssoftware jede Rechnung vor der Auslieferung zur Echtzeit-CUFE-Validierung an die DIAN übermittelt

Eine Rechnung ohne gültigen CUFE hat für keine der beiden Transaktionsseiten steuerlichen Nachweiswert -- die wichtigste Prüfung für jedes Unternehmen, das bereits in Kolumbien fakturiert.

Wenn Sie Kassenbons, Versorgungsrechnungen oder Personen-/Flugtickets ausstellen, stellen Sie sicher, dass Sie das vollständig elektronische Format für gleichwertige Dokumente nutzen

Dieser stufenweise Rollout wurde am 1. November 2024 unter der Resolution 000165/2023, verlängert durch die Resolution 000008/2024, abgeschlossen -- für Standardkategorien bleibt keine Papieroption übrig.

Übernehmen Sie den vereinfachten Käuferdaten-Ablauf der Resolution 000202/2025 sowie das 48-Stunden-Fenster für ländliche Übermittlung, falls dies auf Sie zutrifft

Kassensysteme, die weiterhin mehr Käuferdaten als erforderlich erfassen, oder Versorgungsunternehmen in Gebieten mit schwacher Konnektivität, die das Notfallfenster noch nicht nutzen, hinken der aktuellen DIAN-Leitlinie hinterher.

Halten Sie die Meldungen zur elektronischen Lohnabrechnung (nómina electrónica) parallel zu Ihrer Rechnungsstellung aktuell

Die DIAN gleicht in der elektronischen Lohnabrechnung gemeldete Lohnzahlungen mit erklärten Kosten, Abzügen und monatlichen Quellensteuern ab -- eine Abweichung hier zieht die gleiche Prüfung nach sich wie eine Rechnungslücke.

Wenn Sie historische Rechnungslücken haben, prüfen Sie den "20-REG"-Regularisierungsmechanismus der Resolution 000011/2026, bevor eine Prüfung sie aufdeckt

Er erlaubt es, zuvor nicht fakturierte Vorgänge freiwillig mit einem speziellen Code zu übermitteln und so das steuerliche Risiko zu senken -- schränkt aber die üblichen Durchsetzungsbefugnisse der DIAN für die Zukunft nicht ein.

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Sanktionen & Durchsetzung

Kolumbien untermauert sein Mandat mit einer echten, gestuften Durchsetzungsstruktur: Formfehlerbußen nach Artikel 652 des Estatuto Tributario, die sich bis zur vorübergehenden Schließung des Geschäftslokals nach Artikel 657 bei völliger Nichtausstellung steigern, zuzüglich des praktischen Drucks, dass Käufer bei nicht konformen Rechnungen ihren USt.-Vorsteuerabzug und ihre Kostenabzüge verlieren.

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Weitere Jurisdiktionen — Amerika

Andere Länder derselben Region, sortiert nach ihrem nächsten datierten Meilenstein. Jeder Eintrag führt zu einem vollständigen Briefing.