Länderanalyse
Die kanadische Bundesregierung hat bei der eigenen Beschaffung entschieden gehandelt; alles darüber hinaus verharrt seit mehreren Jahren in der Phase von Studien und Signalen.
Die Canada Revenue Agency (CRA) begann im Januar 2021 mit einer vorläufigen Machbarkeitsuntersuchung, gefolgt von einer breiter angelegten Stakeholder-Untersuchung zu einer möglichen inländischen B2B-E-Invoicing-Pflicht. Es folgten weder Gesetzgebung noch ein fester Zeitplan — die GST-/HST-Vorschriften bleiben formatneutral, und Papier-, PDF- und EDI-Rechnungen sind derzeit alle zulässig, sofern sie die erforderlichen Steuerangaben enthalten.
Seit April 2022 verlangt Public Services and Procurement Canada (PSPC) von Lieferanten, Rechnungen elektronisch über seine SAP-Ariba-basierte E-Beschaffungslösung einzureichen. Es besteht keine bundesweite B2B-E-Invoicing-Pflicht.
CRAs vorausschauender Regulierungsplan enthält für diesen Zeitraum verschiedene Regeln zur digitalen Meldung, aber keine nennt explizit ein E-Invoicing-Mandat – ein Zeichen, dass das Thema ohne festen Zeitplan weiter auf der Agenda bleibt.
Außerhalb der Bundesbeschaffung schreibt Kanada überhaupt kein Format vor – die Anforderung betrifft den Rechnungsinhalt, nicht dessen Struktur.
Der CRA ist es egal, ob Ihre Rechnung strukturiertes XML oder ein gescanntes PDF ist – wichtig ist, dass sie die erforderlichen Steuerinformationen enthält und bei einer Prüfung bis zu Ihren Büchern zurückverfolgt werden kann.
Diese Felder existieren aus zwei Gründen: zur CRA-Konformität und um den Vorsteuerabzug (Input Tax Credit) Ihres Kunden zu ermöglichen. Fehlt insbesondere die GST/HST-Nummer, kann dies den ITC-Anspruch Ihres Kunden vollständig blockieren.
Dies ist der einzige Ort in Kanada, an dem tatsächlich schriftlich festgelegte Präferenzen für strukturierte Formate existieren – überall sonst zählt der Inhalt, nicht die Struktur.
Da Kanada weder eine nationale Peppol-Behörde noch ein eigenes Kennungsschema hat, verwenden kanadische Unternehmen, die Peppol-Konnektivität wünschen, eine international vereinbarte Kennung mit ihren Handelspartnern – ein lokaler Akkreditierungsschritt entfällt.
Eine statische Rechnungsfußzeile, die von einem einzigen Steuersatz ausgeht, ist ein reales Risiko für jedes Unternehmen, das über Provinzgrenzen hinweg verkauft – die korrekte steuerliche Behandlung hängt von der Lieferprovinz des Kunden ab, nicht von Ihrer eigenen.
Zwei völlig getrennte Welten existieren nebeneinander: ein Bundeskanal, den inzwischen die meisten Lieferanten nutzen, und ein unreguliertes Alles-andere. Keines von beidem ist ein Mandat.
Ob überhaupt eine Pflicht besteht, entscheidet die Behörde, an die Sie verkaufen — eine bundesweite Regel gibt es nicht, und die GSA belohnt die elektronische Einreichung, statt sie zu verlangen.
Es gibt kein einheitliches nationales Netzwerk für inländisches B2B – Unternehmen nutzen, was ihr Handelspartner akzeptiert, von Papier bis hin zu Unternehmens-EDI.
Seien Sie sich darüber im Klaren: Die Peppol-Einführung in Kanada wird heute von multinationalen Konzernen vorangetrieben, die bereits andernorts betriebene Infrastruktur erweitern, nicht von einem inländischen Impuls.
Es gibt eine Handvoll isolierter provinzieller oder kommunaler Pilotprojekte zur digitalen Rechnungsstellung, aber keinen koordinierten interprovinziellen Rahmen vergleichbar mit dem, was auf Bundesebene geschieht.
Was "Vorbereitung" hier bedeutet, hängt vollständig davon ab, auf welcher Seite der Linie Bund/alles-andere Ihr Unternehmen steht.
Dies ist der einzig wirklich verpflichtende Schritt in der gesamten kanadischen Landschaft – bestätigen Sie, dass Ihre Registrierung und Integration aktuell sind.
Firmenname, GST/HST-/Business Number, Datum, Rechnungsnummer, Beschreibung, Betrag, korrekte provinzielle Steueraufschlüsselung, Gesamtbetrag und Zahlungsbedingungen.
Stellen Sie sicher, dass Ihr Rechnungssystem die korrekte steuerliche Behandlung basierend auf der Lieferprovinz des Kunden anwendet – Ontarios HST, Québecs getrennte GST/QST-Zeilen oder Albertas Nur-GST-Regel erfordern jeweils unterschiedliche Logik.
Wenn ein europäischer oder australischer Geschäftspartner Peppol-Konnektivität anfordert, registrieren Sie sich über einen beliebigen Standard-Access-Point mit einer GLN- oder DUNS-Kennung – es gibt keine inländische Anforderung, die diese Entscheidung vorantreibt.
Bewahren Sie Rechnungen und Belege mindestens sechs Jahre ab dem Ende des betreffenden Steuerjahres auf – die CRA kann sie im Rahmen einer Prüfung oder Überprüfung auch noch lange danach anfordern.
Es gibt keinen Countdown, an dem man sich orientieren könnte – prüfen Sie stattdessen regelmäßig die veröffentlichten Regulierungspläne der CRA auf jedes zukünftige Signal, dass ein inländisches E-Invoicing-Mandat vom Studium zum Vorschlag übergeht.
Für Nichteinführung im B2B-Bereich existiert kein Sanktionsrahmen – weil es nichts Verpflichtendes gibt, dessen Nichteinführung bestraft werden könnte.
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