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Länderanalyse

Thailand

Asia-Pacific · TH
Zuletzt aktualisiert: 2026-08-27
Compliance-Modell: Freiwillige E-Rechnung (ETDA-XML) — keinerlei Pflicht
🇹🇭Thailand kennt keine E-Rechnungspflicht für Unternehmen, Verbraucher oder Lieferanten der öffentlichen Hand, und es ist keine vorgeschlagen. Es gibt zwei freiwillige Wege: ein volles XML-System, das monatlich an die Steuerbehörde gemeldet wird, und einen E-Mail-Weg für kleinere Unternehmen, bei dem ein ETDA-Zeitstempel die digitale Signatur ersetzt. Getrieben wird die Einführung von Steueranreizen — und der Abzug von 200 Prozent, der sie trug, lief Ende 2025 aus.
E-Rechnungspflicht
B2G KEINE PFLICHT Keine Pflicht. Lieferanten der öffentlichen Hand fakturieren auf derselben freiwilligen Grundlage; keine Vergaberegel verlangt es.
B2B FREIWILLIG Freiwillig und gesetzlich abgesichert. Die Ministerialverordnung Nr. 384 lässt elektronische Steuerdokumente zu; niemand muss sie nutzen.
B2C FREIWILLIG Freiwillig. Elektronische Quittungen laufen über dasselbe Opt-in-System wie Rechnungen, mit gleicher Registrierung und gleichem Zertifikat.
FREIWILLIG
E-Reporting
Freiwillig. Wer dem vollen System beitritt, muss die Rechnungs-XML monatlich an die Steuerbehörde senden; ausserhalb wird nichts gemeldet.
5 J.
Archivierung
Fünf Jahre nach Art. 87/3 der Abgabenordnung, vom Generaldirektor auf sieben verlängerbar. Elektronische Aufbewahrung ist ausdrücklich zulässig.
BEDINGT
Digitale Signatur
Bedingt. Das volle XML-System verlangt ein Zertifikat der nationalen Root-CA; der E-Mail-Weg nutzt stattdessen einen ETDA-Zeitstempel.
7 %
MWST-Satz, per Dekret gesenkt und jährlich verlängert — zuletzt bis zum 30. September 2027
1,8 Mio. THB
Registrierungsschwelle für die MWST. Nicht 1,8 Milliarden — das ist der Druckfehler einer Anbieterseite
30 Mio. THB
Jahresumsatzgrenze des leichteren E-Mail-Wegs; darüber bleibt nur das volle XML-System
200 %
Der Körperschaftsteuerabzug, der die Einführung trug und am 31. Dezember 2025 auslief
01

Compliance-Zeitachse

Eine Zeitleiste der Erlaubnisse statt der Fristen. Thailand liess 2022 elektronische Steuerdokumente zu, ergänzte 2023 einen leichteren Weg für kleinere Unternehmen und bezahlte die Einführung beider bis Ende 2025.

2022
2022-07-20In Kraft
Die Ministerialverordnung Nr. 384 lässt elektronische Steuerdokumente zu

Erlassen am 8. Juli 2022 auf Grundlage der Abgabenordnung, am 20. Juli im Staatsanzeiger veröffentlicht und dreissig Tage später in Kraft. Sie erlaubt die elektronische Erstellung, Übermittlung und Aufbewahrung von Steuerdokumenten. Man lese genau, was sie tut: sie erlaubt, sie zwingt nicht — und jedes spätere thailändische Instrument hat diese Form beibehalten.

2023
2023-06-01In Kraft
Der Zeitstempel-Weg der elektronischen Rechnung tritt für kleinere Unternehmen in Kraft

Von der Steuerbehörde am 12. Mai 2023 bekannt gegeben und ab diesem Datum wirksam. Ein MWST-Registrierter mit Jahresumsatz bis 30 Millionen Baht darf dem Käufer eine PDF/A-3-Rechnung per E-Mail senden, in Kopie an ETDA, die einen vertrauenswürdigen Zeitstempel setzt und die gestempelte Datei an beide zurückgibt. Die Instrumente nennen das den Zeitstempel-Weg, die Nutzerseiten die Rechnung per E-Mail. Es ist dasselbe.

2023-06-28In Kraft
Ein Abzug von 200 Prozent für Investitionen in E-Rechnung und E-Quellensteuer

Das Königliche Dekret Nr. 766 gewährte einen doppelten Abzug — die gewöhnlichen 100 Prozent und weitere 100 — für Investitionen in E-Rechnungs-, E-Quittungs- und E-Quellensteuersysteme, einschliesslich Hardware, Software und Dienstleisterhonoraren. Die Durchführungsbekanntmachung des Generaldirektors datiert vom 28. Juni 2023 und galt rückwirkend ab dem 1. Januar 2023. Thailand fördert die Einführung mit Anreizen statt mit Pflichten, und dies ist das deutlichste Beispiel.

2025
2025-12-31In Kraft
Der Abzug von 200 Prozent läuft aus, und sein Ersatz ist noch kein Recht

Das Königliche Dekret Nr. 766 lief bis zum 31. Dezember 2025 und wurde vor Ablauf nicht verlängert. Am 16. Juni 2026 billigte das Kabinett eine zweijährige Verlängerung mit denselben 200 Prozent für 2026 und 2027, die neu auch ETDA-Systemprüfungshonorare erfasst, samt einer Senkung der E-Quellensteuer auf einheitlich 1 Prozent. Die Steuerbehörde gab dies in der Mitteilung 14/2569 bekannt. Am 27. August 2026 findet sich im Dekretverzeichnis der Behörde kein umsetzendes Dekret, sodass Ausgaben des Jahres 2026 auf einer gebilligten, aber nicht verkündeten Massnahme beruhen.

2026
2026-08-17In Kraft
Eine zweite grosse Aktion gegen Scheinrechnungen wird bekannt gegeben

Die Mitteilung 20/2569 berichtet von einem Vorgehen gegen gefälschte Steuerrechnungen mit einem Schaden von rund 360 Millionen Baht, nach einer ähnlichen Aktion Anfang des Jahres. Sie steht hier, weil sie die Frage beantwortet, die man sich bei einem Land ohne Pflicht wirklich stellt: worauf verwendet die Steuerverwaltung ihre Kraft? In Thailand auf Betrugsbekämpfung und Anreize, nicht auf Verpflichtung.

02

Dateiformat & Datenspezifikation

Das volle System nutzt XML nach dem UN/CEFACT-Modell Cross Industry Invoice, weder UBL noch EN 16931. Der E-Mail-Weg nutzt PDF/A-3. Thailand hat keine Peppol-Behörde.

Format und Standard

Das volle SystemXML nach dem UN/CEFACT-Modell Cross Industry Invoice v3, gemäss ETDA-Empfehlung ขมธอ. 3-2560, mit XAdES signiert. Es ist weder UBL noch EN 16931.
Der E-Mail-WegNur PDF/A-3, höchstens drei Megabyte, unverschlüsselt und ohne Passwort. PDF/A-3 ist auf diesem Weg seit dem 1. Juli 2018 zwingend.
PeppolThailand hat keine Peppol-Behörde und kein OpenPeppol-Länderprofil. Ein thailändisches Unternehmen kann einen zertifizierten Access Point kommerziell nutzen; das ist eine Anbietertatsache.

Kennungen und Registrierung

Wer sich registrieren darfMWST-Registrierte und Quittungspflichtige. Für das volle System gibt es keine Umsatzuntergrenze und keine Akkreditierung — beantragt wird mit Formular บ.อ.01.
Das ZertifikatEin Unternehmenszertifikat einer Zertifizierungsstelle unter Thailands nationaler Root-CA, auf USB-Token oder HSM nach FIPS 140-2 Level 3 oder höher.
Der E-Mail-Weg stattdessenGar kein Zertifikat. Der vertrauenswürdige Zeitstempel der ETDA liefert die Integrität — das ist der ganze rechtliche Unterschied.
Nur einer von beidenEin Unternehmen kann das volle System und den E-Mail-Weg nicht gleichzeitig nutzen. Entscheiden Sie vor dem Bauen.

Pflichtangaben

Was es regeltDas Inhaltsmodell der ETDA-Empfehlung ขมธอ. 3-2560 für das volle System. Ein zusätzlicher nationaler Feldsatz über den Standard hinaus wurde nicht festgestellt.
Auf dem E-Mail-WegDie Vorgaben betreffen die Datei, nicht die Felder: PDF/A-3, unter drei Megabyte, unverschlüsselt, von einer registrierten Adresse mit Kopie an ETDA.
Integrität, nicht LayoutDie Behörde verlangt, dass das Dokument seinen Sinn behält, in ursprünglicher Form reproduzierbar bleibt und Metadaten zu Herkunft, Ziel und Zeit trägt.

Aufbewahrung

Fünf Jahre, nicht zehnArt. 87/3 der Abgabenordnung: fünf Jahre ab Abgabe der Erklärung oder Erstellung des Berichts, vom Generaldirektor auf mehr als fünf, aber höchstens sieben verlängerbar. Die vielfach veröffentlichte Anbieterangabe von zehn Jahren ist falsch.
Elektronische AufbewahrungVon der Ministerialverordnung Nr. 384 und der Bekanntmachung Nr. 15 ausdrücklich zugelassen, sofern der Sinn erhalten bleibt, das Dokument in ursprünglicher Form reproduzierbar ist und die Metadaten fortbestehen.
WoArt. 87/3 verlangt die Aufbewahrung am Geschäftssitz oder an vom Generaldirektor bestimmten Orten. Weder eine ausdrückliche Pflicht zur Speicherung im Land noch eine ausdrückliche Erlaubnis zur Speicherung im Ausland wurde festgestellt.
03

Anwendungsbereich & Übermittlung

Alle dürfen, niemand muss. Einen Anwendungsbereich hat die Wahl zwischen den Wegen: der E-Mail-Weg ist auf 30 Millionen Baht Jahresumsatz begrenzt, und beide zugleich sind ausgeschlossen.

Zwei Wege, und nur einer davon

Das volle SystemAntrag auf Formular บ.อ.01, jedes Dokument mit Zertifikat signieren und die XML bis zum Fünfzehnten des Folgemonats an die Steuerbehörde senden. Keine Umsatzgrenze.
Der E-Mail-WegJahresumsatz bis 30 Millionen Baht, MWST-registriert, nicht bereits im vollen System und nicht wegen Scheinrechnungen auffällig. Kein Zertifikat, keine monatliche Übermittlung.
Was die monatliche Sendung istNachgelagerte Sammelmeldung, keine Freigabe. Vor Ausstellung wird nichts genehmigt und keine Rechnung blockiert; die Daten kommen im Nachhinein.

⚠️ Der Anreiz lief aus, und sein Ersatz ist noch kein Recht

Was ausliefDas Königliche Dekret Nr. 766 gewährte 200 Prozent Abzug für Investitionen in E-Rechnung und E-Quellensteuer. Es lief bis zum 31. Dezember 2025 und wurde vorher nicht verlängert.
Was gebilligt wurdeAm 16. Juni 2026 billigte das Kabinett zwei weitere Jahre zum selben Satz für 2026 und 2027, neu einschliesslich ETDA-Prüfungshonoraren, mit einer Senkung der E-Quellensteuer auf einheitlich 1 Prozent. Mitteilung 14/2569.
Was fehltEin umsetzendes Königliches Dekret. Am 27. August 2026 findet sich keines im Dekretverzeichnis der Behörde, dessen jüngste Einträge die Nummern 802 bis 807 sind.
Was das für Sie heisstAusgaben des Jahres 2026 beruhen auf einer gebilligten, aber nicht verkündeten Massnahme. Dokumentieren Sie sie, buchen Sie den Abzug aber erst als sicher, wenn das Dekret erscheint.
Eine Abweichung, die man kennen sollteDie Darstellung derselben Entscheidung durch das Regierungspresseamt nennt DEPA als Prüfstelle, wo die Steuerbehörde ETDA nennt. Wir folgen der Steuerbehörde.
04

So werden Sie compliant

Die nützliche Arbeit besteht darin, den Beitritt zu entscheiden und danach nicht zu übertreiben. Nichts auf dieser Seite verlangt ein Compliance-Projekt, und der Anreiz, der es früher bezahlte, ist ausgelaufen.

Stellen Sie fest, dass nichts Sie zwingt

Beide Wege sind nach dem Wortlaut ihrer eigenen Instrumente freiwillig — Ziffer 12 der Bekanntmachung Nr. 15 lässt Ihnen je Geschäftsvorfall die Wahl. Halten Sie das mit Fundstelle fest; eine Anbieterseite wird Ihrem Team etwas anderes sagen.

Wählen Sie den Weg an der Grenze von 30 Millionen Baht

Darunter braucht der E-Mail-Weg weder Zertifikat noch XML noch monatliche Sendung. Darüber bleibt nur das volle System. Beides zugleich geht nicht — entscheiden Sie vor dem Bauen.

Beim vollen Weg das Zertifikat einplanen

Ein Unternehmenszertifikat unter der nationalen Root-CA auf Token oder HSM nach FIPS 140-2 Level 3 oder höher, dazu XAdES-Signatur und monatliche XML-Sendung bis zum Fünfzehnten. Das ist der wirkliche Aufwand.

Bauen Sie nicht nach dem Anbieter-Fahrplan

Die in Kommentaren kursierenden Meilensteine 2025 und 2028 stehen in keiner Quelle der Steuerbehörde. Ein pflichtförmiges Projekt gegen unbelegte Daten zu bauen, ist der Weg, Budget für nie eintreffende Pflichten auszugeben.

Den Abzug 2026 als offen behandeln, nicht als gewährt

Das Kabinett billigte ihn im Juni 2026, ein Königliches Dekret ist nicht erschienen. Halten Sie Rechnungen und ETDA-Prüfungshonorare dokumentiert und prüfen Sie das Dekretverzeichnis, bevor Sie auf die Entlastung bauen.

Fünf Jahre aufbewahren, und wissen, dass es nicht zehn sind

Art. 87/3 der Abgabenordnung setzt fünf Jahre ab Abgabe, vom Generaldirektor auf höchstens sieben verlängerbar. Elektronische Aufbewahrung ist ausdrücklich zulässig, sofern Sinn, Reproduzierbarkeit und Metadaten erhalten bleiben.

05

Sanktionen & Durchsetzung

Eine Sanktion für elektronische Rechnungsstellung gibt es nicht, weil es keine Regel dazu gibt. Hart durchgesetzt wird die Echtheit der Rechnung, über Betrugsermittlungen und nicht über Formatprüfungen.

06

Weitere Jurisdiktionen — Asien-Pazifik

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