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Länderanalyse

Luxemburg

Europe · LU · EU-Mehrwertsteuergebiet
Zuletzt aktualisiert: 2026-08-02
Compliance-Modell: Peppol-4-Corner-Modell (B2G in Kraft; B2B für 2028-2029 vorgeschlagen)
📜Luxemburgs B2G-E-Invoicing-Pflicht ist seit März 2023 vollständig in Kraft und wurde stufenweise nach Unternehmensgröße unter dem Standard Peppol BIS Billing 3.0 eingeführt. Ein im Juli 2026 gebilligter Gesetzentwurf würde die verpflichtende E-Rechnung stufenweise von 2028 bis 2029 auf inländische B2B-Transaktionen ausweiten, ist aber noch nicht in Kraft.
E-Rechnungspflicht
B2G AKTIV Alle Wirtschaftsteilnehmer müssen ausstellen; gestaffelt May 2022, Oct 2022, Mar 2023
B2B KEINE PFLICHT Gesetzentwurf vom 30 Jul 2026 schlägt Phasen 2028-2029 vor; noch kein verabschiedetes Gesetz
B2C KEINE PFLICHT Keine B2C-Pflicht; Einführung beruht auf freiwilliger Vereinbarung der Parteien
AUF ANFRAGE
FAIA
E-Reporting
Keine periodische Transaktionsmeldung; FAIA-Prüfdatei nur auf Anfrage der AED
10 J.
Archivierung
Buchführungsunterlagen und Rechnungen 10 Jahre; 5 Jahre im Fall der Liquidation
NICHT ERFORDERLICH
Digitale Signatur
Das Anbringen einer elektronischen Signatur auf E-Rechnungen ist nicht verpflichtend
4-Corner
Peppol-Modell
BIS 3.0
Verpflichtendes Format
2029
Vorgeschlagener B2B-Abschluss
01

Compliance-Zeitachse

Luxemburg hat sein E-Invoicing-Programm in zwei klar getrennten Phasen aufgebaut: eine Peppol-basierte B2G-Pflicht, die schrittweise nach Unternehmensgröße eingeführt und 2023 abgeschlossen wurde, gefolgt von einer vorgeschlagenen Ausweitung auf inländische B2B-Transaktionen über dasselbe Netzwerk, die noch der parlamentarischen Zustimmung bedarf.

2019
2019-05-16In Kraft
Das Gesetz vom 16. Mai 2019 schafft den Rahmen für die B2G-E-Rechnung

Luxemburg setzt die EU-Richtlinie 2014/55/EU in nationales Recht um und verpflichtet Lieferanten des öffentlichen Sektors, strukturierte E-Rechnungen versenden zu können. Das Gesetz vom 13. Dezember 2021 ändert es später, um die stufenweisen Einführungstermine nach Unternehmensgröße festzulegen.

2023
2023-03-18In Kraft
B2G-E-Invoicing-Pflicht vollständig in Kraft

Luxemburgs stufenweise Einführung der B2G-E-Rechnung ist abgeschlossen: Alle Wirtschaftsteilnehmer, einschließlich kleiner und neu gegründeter Unternehmen, müssen nun Peppol-BIS-Billing-3.0- / EN-16931-E-Rechnungen an luxemburgische öffentliche Stellen ausstellen.

2028
2028-01-01Bevorstehend
Vorschlag: Empfang von B2B-E-Rechnungen wird verpflichtend

Nach dem vom luxemburgischen Regierungsrat am 17. Juli 2026 gebilligten Gesetzentwurf müssten alle Unternehmen in der Lage sein, strukturierte E-Rechnungen für inländische B2B-Transaktionen über ein Peppol-Vier-Ecken-Netzwerk zu empfangen — noch vor der Pflicht zur Ausstellung.

2028-01-01Bevorstehend
Vorschlag: Ausstellung von B2B-E-Rechnungen beginnt für Großunternehmen

Große Unternehmen müssten strukturierte inländische B2B-E-Rechnungen über Peppol nicht nur empfangen, sondern auch ausstellen — ab demselben Datum, an dem die Empfangspflicht in Kraft tritt. Mittlere Unternehmen folgen sechs Monate später, ab dem 1. Juli 2028.

2029
2029-01-01Bevorstehend
Vorschlag: Ausstellung von B2B-E-Rechnungen wird allgemein verpflichtend

Die übrigen Unternehmen, einschließlich KMU, müssten strukturierte inländische B2B-E-Rechnungen ausstellen und damit die stufenweise Einführung abschließen, die im Zusammenhang mit den EU-Reformen zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) angekündigt wurde.

02

Dateiformat & Datenspezifikation

Luxemburg setzt auf das Standard-Peppol-Profil der EU statt auf ein eigenes nationales Format, mit einem staatlichen Webportal als manueller Rückfalloption für kleinere B2G-Lieferanten.

Format und Standard

StandardformatPeppol BIS Billing 3.0 (UBL 2.1)
Europäisches semantisches ModellEN 16931
Nationale CIUSKeine — verwendet direkt die Peppol-BIS-CIUS
Manuelle Alternativeguichet.lu / eFacturation.lu-Webformular (strukturierte Dateneingabe oder Datei-Upload)

Luxemburg verlangt kein eigenes nationales Format für die Rechnungsstellung an den öffentlichen Sektor — dasselbe in der gesamten EU verwendete Peppol-BIS-Billing-3.0-Profil ist voll konform, und ein staatliches Webportal deckt Lieferanten ab, die noch keine Peppol-fähige Software haben.

Kennungen und Registrierung

Peppol-ID-Schema9938 (luxemburgische USt-IdNr.)
Formatbeispieliso6523-actorid-upis::9938:LU + 8 Ziffern
VerzeichnissuchePeppol-Verzeichnis

Schema 9938 verknüpft Ihre Peppol-Identität direkt mit Ihrer luxemburgischen USt-IdNr., sodass bereits umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen keine separate ID benötigen, um im Netzwerk auffindbar zu sein.

Pflichtangaben

KopfdatenEindeutige Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum nach ISO 8601, Währung, Bestell-/Vertragsreferenz
ParteidatenFirmenname, USt-IdNr., eingetragene Adresse, Peppol-Teilnehmer-ID
PositionsebeneUSt-Kategoriecode, Satz, Menge, Einzelpreis, Positionssumme

Öffentliche Stellen können nicht konforme E-Rechnungen direkt ablehnen, sodass fehlende oder falsche Angaben — insbesondere die Vertragsreferenz — die häufigste Ursache für Zahlungsverzögerungen sind, nicht direkte Bußgelder.

Aufbewahrung

AufbewahrungsfristMindestens 10 Jahre
Was aufzubewahren istOriginal der strukturierten Rechnung + Übermittlungs-/Verarbeitungsprotokolle

Luxemburgs Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren ist länger als in mehreren Nachbarmärkten — berücksichtigen Sie dies bei jedem Vertrag mit einem Peppol Access Point, da Sie auch nach einem möglichen Anbieterwechsel weiterhin Zugriff auf historische Rechnungen benötigen.

03

Anwendungsbereich & Übermittlung

Es gibt keine eigene luxemburgische Clearing-Plattform — Peppol hat den B2G-Verkehr von Anfang an abgewickelt, und die vorgeschlagene B2B-Pflicht würde dasselbe Vier-Ecken-Netzwerk auf inländische Transaktionen ausweiten.

Netzwerkmodell

B2G-ModellPeppol 4-Corner (dezentral)
Manueller KanalPortal guichet.lu / eFacturation.lu
Staatliche BehördeCTIE (staatliches IT-Zentrum) / eFacturation.lu

Anders als einige Nachbarländer hat Luxemburg nie eine eigene zentrale Clearing-Plattform für B2G aufgebaut — Peppol war von Anfang an das Rückgrat, das staatliche Portal dient nur als manuelle Rückfalloption für Lieferanten ohne Peppol-fähige Software.

Access-Point-Anbindung

AnforderungZertifizierter Peppol Access Point (oder manuelle Eingabe über guichet.lu)
Gängige AnbieterDie meisten Peppol-fähigen ERP- und Buchhaltungsplattformen unterstützen Luxemburg standardmäßig
PrüfpunktSchematron-Prüfungen laufen am Access Point vor dem Eintritt ins Netzwerk

Wenn Sie ein kleiner Lieferant mit nur gelegentlichen öffentlichen Aufträgen sind, kann der manuelle Weg über guichet.lu einfacher sein als die Einrichtung eines vollständigen Access Points — prüfen Sie dies neu, sobald das Volumen wächst.

Demnächst: vorgeschlagene B2B-Pflicht

ModellPeppol-Vier-Ecken-Modell (dasselbe Netzwerk wie B2G)
GeltungsbereichInländische B2B-Transaktionen zwischen in Luxemburg ansässigen Unternehmen
RechtsstatusGesetzentwurf vom Regierungsrat gebilligt am 17. Juli 2026 — noch nicht in Kraft

Dies ist noch ein Vorschlag, kein Gesetz — verfolgen Sie den Fortschritt im Parlament, bevor Sie ein Datum in 2028/2029 als feststehend betrachten.

04

So werden Sie compliant

Die Umsetzung dreht sich vor allem um die Bestätigung Ihrer Peppol-Identität und Ihrer Archivierungslösung — das Portal guichet.lu / eFacturation.lu existiert speziell dafür, dass kleinere Lieferanten nicht durch fehlende Peppol-fähige Software blockiert werden.

Bestätigen Sie Ihre luxemburgische USt-IdNr.

Diese ist zugleich Ihre Peppol-Kennung (Schema 9938) für die B2G-Rechnungsstellung — prüfen Sie daher, dass sie korrekt und aktuell ist, bevor Sie sich bei einem Access Point registrieren.

Wählen Sie einen zertifizierten Peppol Access Point

Wählen Sie einen eigenständigen Anbieter oder bestätigen Sie, dass Ihre bestehende Buchhaltungs-/ERP-Software bereits über Peppol-Konnektivität verfügt.

Nutzen Sie guichet.lu / eFacturation.lu, falls Sie noch nicht Peppol-bereit sind

Über das staatliche Webformular können Sie B2G-Rechnungen manuell eingeben oder hochladen, während Sie eine ordentliche Peppol-Anbindung einrichten.

Testen Sie die Rechnungserstellung gegen BIS Billing 3.0

Prüfen Sie korrekte USt-Kategoriecodes, eindeutige Rechnungsnummern und die Vertragsreferenz des öffentlichen Auftraggebers — Abweichungen hier sind die häufigste Ursache für Ablehnungen.

Richten Sie eine konforme 10-jährige Archivierung ein

Bestätigen Sie, dass Ihre Aufbewahrungslösung das luxemburgische Minimum von 10 Jahren sowohl für die ursprüngliche strukturierte Rechnung als auch für die Übermittlungs-/Verarbeitungsprotokolle erfüllt.

Falls Sie inländisch B2B handeln, verfolgen Sie den Gesetzentwurf

Die vorgeschlagene Empfangsfrist 2028 würde dieselbe Peppol-Infrastruktur wie B2G nutzen — wer jetzt B2G-bereit ist, liegt bereits vorn.

05

Sanktionen & Durchsetzung

Luxemburg hat keine feste Bußgeldstaffel für Verstöße gegen die E-Invoicing-Pflicht veröffentlicht — die Durchsetzung erfolgt derzeit über die Ablehnung von Rechnungen und vergaberechtliche Konsequenzen, nicht über automatische Sanktionen.

06

Weitere Jurisdiktionen — Europa

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