Länderanalyse
Luxemburg hat sein E-Invoicing-Programm in zwei klar getrennten Phasen aufgebaut: eine Peppol-basierte B2G-Pflicht, die schrittweise nach Unternehmensgröße eingeführt und 2023 abgeschlossen wurde, gefolgt von einer vorgeschlagenen Ausweitung auf inländische B2B-Transaktionen über dasselbe Netzwerk, die noch der parlamentarischen Zustimmung bedarf.
Luxemburg setzt die EU-Richtlinie 2014/55/EU in nationales Recht um und verpflichtet Lieferanten des öffentlichen Sektors, strukturierte E-Rechnungen versenden zu können. Das Gesetz vom 13. Dezember 2021 ändert es später, um die stufenweisen Einführungstermine nach Unternehmensgröße festzulegen.
Luxemburgs stufenweise Einführung der B2G-E-Rechnung ist abgeschlossen: Alle Wirtschaftsteilnehmer, einschließlich kleiner und neu gegründeter Unternehmen, müssen nun Peppol-BIS-Billing-3.0- / EN-16931-E-Rechnungen an luxemburgische öffentliche Stellen ausstellen.
Nach dem vom luxemburgischen Regierungsrat am 17. Juli 2026 gebilligten Gesetzentwurf müssten alle Unternehmen in der Lage sein, strukturierte E-Rechnungen für inländische B2B-Transaktionen über ein Peppol-Vier-Ecken-Netzwerk zu empfangen — noch vor der Pflicht zur Ausstellung.
Große Unternehmen müssten strukturierte inländische B2B-E-Rechnungen über Peppol nicht nur empfangen, sondern auch ausstellen — ab demselben Datum, an dem die Empfangspflicht in Kraft tritt. Mittlere Unternehmen folgen sechs Monate später, ab dem 1. Juli 2028.
Die übrigen Unternehmen, einschließlich KMU, müssten strukturierte inländische B2B-E-Rechnungen ausstellen und damit die stufenweise Einführung abschließen, die im Zusammenhang mit den EU-Reformen zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) angekündigt wurde.
Luxemburg setzt auf das Standard-Peppol-Profil der EU statt auf ein eigenes nationales Format, mit einem staatlichen Webportal als manueller Rückfalloption für kleinere B2G-Lieferanten.
Luxemburg verlangt kein eigenes nationales Format für die Rechnungsstellung an den öffentlichen Sektor — dasselbe in der gesamten EU verwendete Peppol-BIS-Billing-3.0-Profil ist voll konform, und ein staatliches Webportal deckt Lieferanten ab, die noch keine Peppol-fähige Software haben.
Schema 9938 verknüpft Ihre Peppol-Identität direkt mit Ihrer luxemburgischen USt-IdNr., sodass bereits umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen keine separate ID benötigen, um im Netzwerk auffindbar zu sein.
Öffentliche Stellen können nicht konforme E-Rechnungen direkt ablehnen, sodass fehlende oder falsche Angaben — insbesondere die Vertragsreferenz — die häufigste Ursache für Zahlungsverzögerungen sind, nicht direkte Bußgelder.
Luxemburgs Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren ist länger als in mehreren Nachbarmärkten — berücksichtigen Sie dies bei jedem Vertrag mit einem Peppol Access Point, da Sie auch nach einem möglichen Anbieterwechsel weiterhin Zugriff auf historische Rechnungen benötigen.
Es gibt keine eigene luxemburgische Clearing-Plattform — Peppol hat den B2G-Verkehr von Anfang an abgewickelt, und die vorgeschlagene B2B-Pflicht würde dasselbe Vier-Ecken-Netzwerk auf inländische Transaktionen ausweiten.
Anders als einige Nachbarländer hat Luxemburg nie eine eigene zentrale Clearing-Plattform für B2G aufgebaut — Peppol war von Anfang an das Rückgrat, das staatliche Portal dient nur als manuelle Rückfalloption für Lieferanten ohne Peppol-fähige Software.
Wenn Sie ein kleiner Lieferant mit nur gelegentlichen öffentlichen Aufträgen sind, kann der manuelle Weg über guichet.lu einfacher sein als die Einrichtung eines vollständigen Access Points — prüfen Sie dies neu, sobald das Volumen wächst.
Dies ist noch ein Vorschlag, kein Gesetz — verfolgen Sie den Fortschritt im Parlament, bevor Sie ein Datum in 2028/2029 als feststehend betrachten.
Die Umsetzung dreht sich vor allem um die Bestätigung Ihrer Peppol-Identität und Ihrer Archivierungslösung — das Portal guichet.lu / eFacturation.lu existiert speziell dafür, dass kleinere Lieferanten nicht durch fehlende Peppol-fähige Software blockiert werden.
Diese ist zugleich Ihre Peppol-Kennung (Schema 9938) für die B2G-Rechnungsstellung — prüfen Sie daher, dass sie korrekt und aktuell ist, bevor Sie sich bei einem Access Point registrieren.
Wählen Sie einen eigenständigen Anbieter oder bestätigen Sie, dass Ihre bestehende Buchhaltungs-/ERP-Software bereits über Peppol-Konnektivität verfügt.
Über das staatliche Webformular können Sie B2G-Rechnungen manuell eingeben oder hochladen, während Sie eine ordentliche Peppol-Anbindung einrichten.
Prüfen Sie korrekte USt-Kategoriecodes, eindeutige Rechnungsnummern und die Vertragsreferenz des öffentlichen Auftraggebers — Abweichungen hier sind die häufigste Ursache für Ablehnungen.
Bestätigen Sie, dass Ihre Aufbewahrungslösung das luxemburgische Minimum von 10 Jahren sowohl für die ursprüngliche strukturierte Rechnung als auch für die Übermittlungs-/Verarbeitungsprotokolle erfüllt.
Die vorgeschlagene Empfangsfrist 2028 würde dieselbe Peppol-Infrastruktur wie B2G nutzen — wer jetzt B2G-bereit ist, liegt bereits vorn.
Luxemburg hat keine feste Bußgeldstaffel für Verstöße gegen die E-Invoicing-Pflicht veröffentlicht — die Durchsetzung erfolgt derzeit über die Ablehnung von Rechnungen und vergaberechtliche Konsequenzen, nicht über automatische Sanktionen.
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