Länderanalyse
Die Slowakei kennt das bereits — ein freiwilliger B2B-Rahmen war für 2022 geplant und wurde still zurückgestellt. Diesmal ist die Pflicht mit einem festen Termin gesetzlich verankert.
Die Slowakei führt die verpflichtende strukturierte E-Rechnungsstellung für Transaktionen zwischen Unternehmen und Behörden sowie zwischen Behörden über die Plattform IS EFA (Informačný Systém Elektronickej Fakturácie) ein, ausgerichtet an der EN 16931 — die Grundlage, auf der die B2B-Pflicht ab 2027 aufbaut.
Ein ursprünglich für Januar 2022 geplanter freiwilliger B2B-Rahmen wurde auf unbestimmte Zeit verschoben — ein Hinweis auf die tatsächliche Komplexität, dies richtig umzusetzen, und ein guter Kontext für die heute bestätigten Termine.
Das Schema 0245 (SG:DIC) wird für die 10-stellige slowakische Steueridentifikationsnummer (DIČ) formalisiert — die Kennung, unter der sich slowakische Endnutzer im Peppol-Netzwerk registrieren.
Unternehmen können sich freiwillig registrieren, um vor der Pflicht ab Januar 2027 strukturierte E-Rechnungsstellung und Meldung zu testen, unter Verwendung eines dezentralen Peppol-basierten "5-Ecken"-Modells.
Strukturierte E-Rechnungsstellung und Echtzeitmeldung werden für inländische B2B- und B2G-Transaktionen zwischen slowakischen Umsatzsteuerpflichtigen verpflichtend, unter Nutzung zertifizierter "Digital-Postman"-Zugangspunkte in einem Peppol-basierten Netzwerk.
Die ausschließliche Nutzung zertifizierter Digital-Postman-Dienstanbieter für Übermittlung und Empfang wird zu einer festen Anforderung — die in die erste Hälfte 2027 eingebaute pädagogische Übergangsfrist endet hier.
Die Pflicht wird auf innergemeinschaftliche B2B-Transaktionen und ausländische Unternehmen mit slowakischer Umsatzsteuerregistrierung ausgeweitet. Der inländische "Kontrolný výkaz" (Umsatzsteuer-Kontrollmeldung) und die EU-"súhrnný výkaz" (Zusammenfassende Meldung) werden vollständig eingestellt, und die Rechnungsausstellungsfrist verkürzt sich von 15 auf 10 Tage.
Die Slowakei hat keine nationale CIUS veröffentlicht — sie stützt sich auf den europäischen Basisstandard EN 16931, statt eine eigene slowakische Ebene hinzuzufügen.
Anders als Rumäniens RO_CIUS oder Kroatiens HR-FISK baut die Slowakei derzeit auf dem einfachen europäischen Basisstandard auf — achten Sie darauf, ob im Zuge des Rollouts eine nationale CIUS definiert wird.
Verwenden Sie das Schema 0245 bei der Registrierung slowakischer Endnutzer im Peppol-Netzwerk — dies ist die Kennung, die für Routingzwecke auf die DIČ eines bestimmten Empfängers verweist.
Das FAQ-Dokument (9/DPH/2025) ist eindeutig: Eine E-Rechnung ist als maschinenlesbare strukturierte XML-Datei definiert, Punkt — alles, was nur wie eine Rechnung aussieht, zählt nicht.
Der Versand der Rechnung über einen Digital Postman innerhalb der Frist erfüllt die Ausstellungspflicht — die Frist läuft ab der Übermittlung, nicht nur ab der Erstellung.
Die Bezeichnung "5-Ecken" ist hier entscheidend: Digital Postmen bewegen Rechnungen nicht nur zwischen Handelspartnern, sie melden die Daten im selben Schritt an die Finanzverwaltung.
Dies ist ein echter architektonischer Schritt über die einfachen 4-Ecken-Modelle Belgiens oder des Vereinigten Königreichs hinaus — der Meldeschritt ist in dieselbe Übermittlung integriert, keine separate Einreichung.
Verwechseln Sie die beiden nicht — B2G-Rechnungen an IS EFA verwenden direkt UBL 2.1 oder CII D16B; B2B-Rechnungen laufen über akkreditierte Digital Postmen über Peppol, wobei IS eFaktúra die gemeldeten Daten empfängt.
Eine Ablehnung durch den Empfänger muss bilateral zwischen Lieferant und Käufer geklärt werden — im Peppol-Netzwerk selbst gibt es dafür keine Ablehnungsfunktion.
Dieser leichtere E-Mail-Weg gilt speziell für B2G-Szenarien ausländischer Unternehmen — für B2B ist weiterhin eine Digital-Postman-Beziehung erforderlich, sobald die Pflicht ab 2027 gilt.
Die freiwillige Phase 2026 existiert genau deshalb, damit Unternehmen Integrationsprobleme lösen können, bevor die Pflicht Konsequenzen hat.
Prüfen Sie die Kompatibilität mit der EN-16931-/UBL-XML-Ausgabe und identifizieren Sie notwendige Upgrades vor dem verpflichtenden Start.
Tun Sie dies rechtzeitig vor dem 1. Januar 2027 — und beachten Sie, dass ab dem 1. Juli 2027 ausschließlich zertifizierte Digital Postmen verwendet werden dürfen.
Registrieren Sie sich freiwillig, um die Workflows für Rechnungsübermittlung, Validierung und Korrektur zu testen, bevor die Pflicht echte Konsequenzen hat.
Stellen Sie sicher, dass Ihre 10-stellige DIČ korrekt unter dem slowakischen Kennungsschema registriert ist — dies macht Sie im Netzwerk routbar.
Da eine direkte Änderung einer übermittelten Rechnung nicht möglich ist, stellen Sie sicher, dass Ihr Team den Prozess aus Gutschrift plus Neuausstellung versteht, bevor er unter Druck benötigt wird.
Automatisieren Sie die Übermittlung nahe am Steuertatbestand, statt zu bündeln — die Frist läuft ab dem steuerauslösenden Ereignis, nicht erst ab dem Zeitpunkt, an dem jemand die Datei erzeugt.
Die Slowakei verfolgt in der ersten Hälfte von 2027 ausdrücklich einen pädagogischen Ansatz — aber die Bußgelder hinter dieser Übergangsfrist sind real.