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Länderanalyse

Lettland

Europe · LV · EU-Mehrwertsteuergebiet
Zuletzt aktualisiert: 2026-08-06
Compliance-Modell: Stufenweises System: eine bereits geltende B2G-E-Rechnungspflicht seit 2025 plus die verpflichtende Datenmeldung an die VID seit 2026, mit einer freiwilligen B2B-Phase auf dem Weg zu einer verpflichtenden B2B-Pflicht, die für den 1. Januar 2028 bestätigt wurde -- verschoben von einem ursprünglich für 2026 geplanten Termin
🇱🇻Lettland verlangt die B2G-E-Rechnungsstellung seit dem 1. Januar 2025 und die verpflichtende Meldung von E-Rechnungsdaten an die VID für B2G-/G2G-/G2B-Transaktionen seit dem 1. Januar 2026. Eine freiwillige B2B-E-Rechnungs- und VID-Meldephase ist seit dem 30. März 2026 über die kostenlose nationale Plattform eAddress geöffnet, vor einer verpflichtenden B2B-Pflicht, die für den 1. Januar 2028 bestätigt wurde -- von der Saeima am 5. Juni 2025 verschoben von einem ursprünglich für den 1. Januar 2026 geplanten Termin. Ein e-rechnungsspezifischer Bußgeldkatalog wurde bislang noch nicht veröffentlicht.
E-Rechnungspflicht
B2G AKTIV Buchführungsgesetz s.11(14) verpflichtet den LIEFERANTEN zur strukturierten E-Rechnung; für Haushaltsstellen ab 1 Jan 2025.
B2B GEPLANT Jan 2028 Übergangsbestimmung 8 des Buchführungsgesetzes selbst setzt 1 Jan 2028, von 2026 verschoben durch Änderung vom 5 Jun 2025
B2C KEINE PFLICHT s.11(14) erfasst nur Rechnungen an ein anderes in Lettland registriertes Unternehmen; natürliche Personen fallen nicht darunter
NAHEZU ECHTZEIT
e-rekins to VID
E-Reporting
E-Rechnungsdaten binnen 5 Werktagen an VID; B2G seit 2026, B2B ab 2028
5 J.
Archivierung
Buchführungsgesetz s.28: Rechnungen sind 'sonstige Belege', mind. fünf Jahre. Register und Lohnunterlagen zehn.
NICHT ERFORDERLICH
Digitale Signatur
Weder Buchführungsgesetz noch Cabinet Regulation 749 verlangt E-Signatur; Format UBL 2.1 / Peppol BIS Billing 3.0
5. Jun. 2025
Die Saeima verschiebt die B2B-Pflicht vom 1. Jan. 2026 auf den 1. Jan. 2028
30. Mär. 2026
Die freiwillige B2B-E-Rechnungsstellung und VID-Meldung wird über eAddress eröffnet
1. Jan. 2028
Die B2B-E-Rechnungs- und VID-Datenmeldepflicht tritt in Kraft
01

Compliance-Zeitachse

Lettlands B2G-E-Rechnungspflicht begann mit der Umsetzung der EU-Richtlinie: zentrale Regierungsstellen ab dem 18. April 2019, alle öffentlichen Auftraggeber ab dem 18. April 2020. Das nationale Recht erweiterte dies anschließend: Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle in Lettland registrierten Unternehmen strukturierte E-Rechnungen an staatliche/Haushaltsstellen ausstellen. Eine ursprünglich für den 1. Januar 2026 geplante B2B-Pflicht wurde von der Saeima am 5. Juni 2025 auf den 1. Januar 2028 verschoben, mit zwei dazwischenliegenden Zwischenschritten: der verpflichtenden Meldung von E-Rechnungsdaten an die VID für B2G/G2G/G2B ab dem 1. Januar 2026, und einer freiwilligen B2B-E-Rechnungs-/Meldephase, die seit dem 30. März 2026 offen ist.

2019
2019-04-18In Kraft
B2G-E-Rechnungsstellung für zentrale Regierungsstellen verpflichtend

Seit dem 18. April 2019 sind Lettlands Institutionen der direkten Verwaltung (zentrale Regierungsstellen) verpflichtet, strukturierte E-Rechnungen zu empfangen, gemäß der Kabinettsverordnung Nr. 154, die die EU-Richtlinie 2014/55/EU umsetzt.

2020
2020-04-18In Kraft
Die B2G-E-Rechnungsstellung wird auf alle öffentlichen Auftraggeber ausgeweitet

Seit dem 18. April 2020 wurde die B2G-Empfangspflicht für E-Rechnungen von den zentralen Regierungsstellen auf alle übrigen lettischen öffentlichen Auftraggeber ausgeweitet und vervollständigte damit die anfängliche Umsetzung der EU-Richtlinie vor dem späteren nationalen E-Rechnungsgesetz.

2025
2025-01-01In Kraft
B2G-Pflicht: Alle Unternehmen müssen strukturierte E-Rechnungen an die Regierung ausstellen

Seit dem 1. Januar 2025 verpflichten Änderungen des lettischen Buchhaltungsgesetzes (Gramatvedibas likums) alle in Lettland registrierten Unternehmen, strukturierte E-Rechnungen -- im Format EN 16931 (LVS EN 16931-1:2017) -- an Haushalts- und Regierungsstellen (B2G/G2G) auszustellen, ausgetauscht über die kostenlose nationale Plattform eAddress (e-adrese), einen zertifizierten Peppol-Zugangspunkt, oder einen anderen mit der VID verbundenen Kanal.

2025
2025-06-05In Kraft
Die Saeima verschiebt die B2B-Pflicht von 2026 auf 2028

Am 5. Juni 2025 verabschiedete die Saeima (das lettische Parlament) Änderungen, die den verpflichtenden Start der B2B-E-Rechnungsstellung/E-Meldung vom ursprünglich geplanten 1. Januar 2026 auf den 1. Januar 2028 verschieben -- und lehnte damit einen konkurrierenden Vorschlag für ein Zwischendatum 2027 zugunsten eines längeren Vorlaufs plus einer freiwilligen Zwischenphase ab. Als Begründung wurde angegeben, Steuerpflichtigen, insbesondere Kleinunternehmen, mehr Vorbereitungszeit zu geben und zunächst die eAddress-Plattform aufzurüsten.

2026
2026-01-01In Kraft
Die verpflichtende Meldung von E-Rechnungsdaten an die VID beginnt

Seit dem 1. Januar 2026 macht die Kabinettsverordnung Nr. 749 (erlassen am 9. Dezember 2025) die Meldung strukturierter E-Rechnungsdaten an die Staatliche Steuerbehörde (VID) für B2G-/G2G-/G2B-Transaktionen verpflichtend, über eAddress, einen zertifizierten Peppol-Zugangspunkt mit VID-API-Anbindung, oder den manuellen Upload über das Elektronische Deklarationssystem (EDS) der VID. Hinweis: Der vollständige Text dieser Verordnung konnte in dieser Rechercheeinheit nicht unabhängig über likumi.lv verifiziert werden -- bestätigt wurde er nur über eine Sekundärzusammenfassung.

2026
2026-03-30In Kraft
Die freiwillige B2B-E-Rechnungsstellung und VID-Meldung wird eröffnet

Seit dem 30. März 2026 können lettische Unternehmen freiwillig beginnen, strukturierte B2B-E-Rechnungen auszustellen und die Daten über eAddress an die VID zu melden, vor dem verpflichtenden Termin am 1. Januar 2028 -- ein Zwischenschritt, der in die Verschiebung vom 5. Juni 2025 eingebaut wurde, damit sich Plattform und Unternehmen schrittweise vorbereiten können, statt vor einer abrupten Umstellung zu stehen.

2028
2028-01-01Bevorstehend
Die verpflichtende B2B-E-Rechnungsstellung und VID-Meldung beginnt

Seit dem 1. Januar 2028 müssen alle in Lettland registrierten Unternehmen und Steuerpflichtigen strukturierte, EN-16931-konforme E-Rechnungen für inländische B2B-Transaktionen ausstellen und melden -- über eAddress, einen zertifizierten Peppol-Zugangspunkt, oder den direkten bilateralen Austausch gekoppelt mit einer gesonderten VID-Datenmeldung innerhalb von 5 Werktagen. Grenzüberschreitende B2B-Rechnungen sind von dieser inländischen Pflicht nicht erfasst. Mit Stand dieser Recherche wurde kein eigener Bußgeldkatalog für die E-Rechnungsstellung veröffentlicht; die praktische Folge nicht konformer B2G-Rechnungen ist heute die Ablehnung durch die empfangende Regierungsstelle, nicht ein Bußgeld.

02

Dateiformat & Datenspezifikation

Der semantische Standard ist EN 16931 (in Lettland umgesetzt als LVS EN 16931-1:2017 und LVS CEN/TS 16931-2:2017), ausgedrückt in UBL 2.1 oder Peppol-BIS-Billing-3.0-XML. Für B2G sind Peppol-Zugangspunkte gängige Praxis. Für die künftige B2B-Pflicht legt Lettland kein einziges verpflichtendes Übertragungsnetz fest: Strukturierte E-Rechnungen können über die kostenlose nationale Plattform eAddress (e-adrese), einen zertifizierten Peppol-Zugangspunkt mit Anbindung an eine VID-API, oder den direkten bilateralen Austausch (EDI, E-Mail, Software-zu-Software) übermittelt werden -- der direkte Austausch bringt jedoch eine gesonderte Pflicht mit sich, die Rechnungsdaten innerhalb von 5 Werktagen an die VID zu melden. Damit ist Lettlands B2B-Modell ein dezentrales E-Meldesystem, kein reines "alles über Peppol senden"-Mandat.

Standard & Format

Semantischer StandardEN 16931 -- umgesetzt als LVS EN 16931-1:2017 und LVS CEN/TS 16931-2:2017
Maschinenlesbare SyntaxenUBL 2.1 und Peppol BIS Billing 3.0
B2G-ÜbertragungPeppol-Zugangspunkte, gängige Praxis
Künftige B2B-Übertragung (ab 2028)Kein einziges vorgeschriebenes Netz -- eAddress, ein zertifizierter Peppol-Zugangspunkt, oder der direkte bilaterale Austausch, jeweils gekoppelt mit einer gesonderten VID-Datenmeldepflicht

Lettlands künftiges B2B-Regime versteht sich am besten als dezentrales E-Meldemodell, nicht als reines Peppol-Mandat -- Peppol ist ein zulässiger Übertragungsweg, nicht der vorgeschriebene.

Meldekanäle an die VID

eAddress (e-adrese)Kostenlose nationale Plattform, betrieben von der Staatlichen Agentur für digitale Entwicklung (VDAA), leitet Daten automatisch an die VID weiter
Zertifizierte Peppol-ZugangspunkteMit einer VID-API verbunden
Direkter Austausch + manuelle MeldungBilateraler EDI-/E-Mail-/Software-Austausch ist zulässig, die Rechnungsdaten müssen jedoch gesondert innerhalb von 5 Werktagen an die VID gemeldet werden (über eAddress, eine Betreiber-API, oder das EDS der VID)

Die Kabinettsverordnung Nr. 749 (erlassen am 9. Dez. 2025, in Kraft seit 1. Jan. 2026) regelt diese Verfahren im Detail -- ihr vollständiger Text konnte in dieser Rechercheeinheit nicht unabhängig über likumi.lv verifiziert werden, daher sollten die Einzelheiten als Sekundärzusammenfassung behandelt werden, die noch einer direkten Bestätigung bedarf.

03

Anwendungsbereich & Übermittlung

Die bereits geltende B2G-/G2G-/G2B-Pflicht erfasst alle in Lettland registrierten Unternehmen, die Haushalts- oder Regierungsstellen beliefern. Die künftige B2B-Pflicht (ab 1. Januar 2028) erfasst alle in Lettland registrierten Unternehmen und Steuerpflichtigen nur für inländische Transaktionen -- grenzüberschreitende B2B-Rechnungen sind nicht erfasst. Es wurde keine bestätigte dauerhafte Umsatz-/Größenausnahme für Kleinunternehmen gefunden; der stufenweise Zeitplan 2026-2028 wird ausdrücklich als zusätzliche Vorbereitungszeit für kleinere Unternehmen dargestellt, nicht als schwellenwertbasierte Ausnahme. Bestätigte Ausnahmen umfassen Kassenbon-/Fiskalbeleg-Transaktionen, Transaktionen des Nationalen Gesundheitsdienstes, sowie bestimmte Behörden der nationalen Sicherheit (Staatssicherheitsdienst, Polizei, Steuerpolizei und das Antikorruptionsbüro/KNAB).

Wer ist erfasst, und ab wann

B2G/G2G/G2B (aktuell geltend)Alle in Lettland registrierten Unternehmen, die Haushalts-/Regierungsstellen beliefern
B2B (ab 1. Jan. 2028)Alle in Lettland registrierten Unternehmen und Steuerpflichtigen, nur inländische Transaktionen -- grenzüberschreitendes B2B ist nicht erfasst
GrößenschwelleKeine bestätigt -- der stufenweise Zeitplan gibt kleineren Unternehmen mehr Vorbereitungszeit, statt eine dauerhafte Ausnahme darzustellen
AusnahmenKassenbon-/Fiskalbeleg-Transaktionen, Transaktionen des Nationalen Gesundheitsdienstes, sowie bestimmte Behörden der nationalen Sicherheit (Staatssicherheitsdienst, Polizei, Steuerpolizei, KNAB)

Die Verschiebung von 2025

Ursprünglicher PlanVerpflichtende B2B-E-Rechnungsstellung ab 1. Januar 2026
5. Juni 2025Die Saeima verabschiedet eine Änderung, die B2B auf den 1. Januar 2028 verschiebt, und lehnt einen konkurrierenden Vorschlag für 2027 ab
BegründungMehr Vorbereitungszeit für Steuerpflichtige, insbesondere Kleinunternehmen, sowie Zeit zur Aufrüstung der eAddress-Plattform
30. März 2026Die freiwillige B2B-Phase wird als Zwischenschritt eröffnet

Das eigene Länderdatenblatt der Europäischen Kommission zur E-Rechnungsstellung in Lettland zeigt mit Stand dieser Recherche weiterhin ein B2B-Datum vom 1. Januar 2026 -- es wurde seit der Verschiebung nicht aktualisiert. Behandeln Sie die aktuelleren, unabhängig bestätigten Quellen auf dieser Seite (einschließlich einer Aktualisierung vom 22. Juli 2026) als maßgeblicher als dieses Datenblatt in Bezug auf das B2B-Datum.

04

So werden Sie compliant

Wenn Sie lettische Regierungs- oder Haushaltsstellen beliefern, gelten die bereits bestehenden Pflichten (B2G-E-Rechnungsstellung seit 2025, VID-Datenmeldung seit 2026) schon jetzt. Für den B2B-Handel innerhalb Lettlands besteht derzeit keine Pflicht -- die anstehende Aufgabe besteht darin, die freiwillige Phase (offen seit dem 30. März 2026) zu nutzen, um rechtzeitig vor dem verpflichtenden Termin am 1. Januar 2028 einen Meldekanal vorzubereiten, statt auf eine Frist zu warten, die bereits einmal verschoben wurde.

Bestätigen Sie, dass Sie bereits strukturierte E-Rechnungen an lettische Regierungs-/Haushaltsstellen ausstellen

Verpflichtend seit dem 1. Januar 2025 -- bestätigen Sie, dass Ihre Rechnungen EN-16931-konform sind (UBL 2.1 oder Peppol BIS Billing 3.0), und nicht Papier oder einfaches PDF.

Bestätigen Sie, wie Ihre E-Rechnungsdaten die VID erreichen

Verpflichtend seit dem 1. Januar 2026 für B2G-/G2G-/G2B-Transaktionen -- über eAddress, einen zertifizierten Peppol-Zugangspunkt, oder die manuelle Einreichung über das Elektronische Deklarationssystem (EDS) der VID.

Erwägen Sie, sich jetzt der freiwilligen B2B-Phase anzuschließen, rechtzeitig vor der Frist 2028

Offen seit dem 30. März 2026 über eAddress -- die jetzige Nutzung erlaubt es Ihnen, Ihren Meldeprozess rechtzeitig vor dem verpflichtenden Termin am 1. Januar 2028 zu testen.

Verlassen Sie sich für das B2B-Datum nicht auf das Länderdatenblatt der EU-Kommission zur E-Rechnungsstellung in Lettland

Es wurde seit der Verschiebung am 5. Juni 2025 nicht aktualisiert und zeigt weiterhin den 1. Januar 2026 -- nutzen Sie stattdessen die auf dieser Seite aufgeführten Quellen.

Testen Sie Ihren gewählten B2B-Meldekanal rechtzeitig vor dem 1. Januar 2028

Derzeit gibt es keine bestätigte Übergangsfrist über dieses Datum hinaus, und die Frist wurde bereits einmal verschoben -- gehen Sie nicht von einer weiteren Verzögerung aus.

05

Sanktionen & Durchsetzung

Mit Stand dieser Recherche wurde in Lettland kein eigener Bußgeldkatalog für die E-Rechnungsstellung veröffentlicht. Die praktische Folge einer nicht konformen B2G-Rechnung ist heute die Ablehnung durch die empfangende Regierungsstelle (wodurch die Zahlung blockiert wird), nicht ein Bußgeld. Die allgemeinen Bußgelder des Buchhaltungsgesetzes bestehen als breiterer Rahmen, der wahrscheinlich analog auf Buchführungs-/Dokumentationsverstöße angewendet würde, aber keine Quelle verknüpft einen konkreten Euro-Betrag direkt mit der Nichteinhaltung der E-Rechnungspflicht.

06

Weitere Jurisdiktionen — Europa

Andere Länder derselben Region, sortiert nach ihrem nächsten datierten Meilenstein. Jeder Eintrag führt zu einem vollständigen Briefing.