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Länderanalyse

Malta

Europe · MT · EU-Mehrwertsteuergebiet
Zuletzt aktualisiert: 2026-08-10
Compliance-Modell: Kein B2B-Mandat, kein inländisches Meldesystem — B2G ist lediglich eine Empfangsfähigkeits-Anforderung
🇲🇹Malta hat das schwächste E-Invoicing-Regime aller auf dieser Website erfassten EU-Mitgliedstaaten: Die B2G-E-Rechnungsstellung verlangt von Vergabestellen lediglich, strukturierte Rechnungen empfangen zu können (Rechtsverordnungen, Ende 2018) — es gibt kein Lieferantenmandat, keine inländische B2B-Anforderung, keine Clearance-Plattform und kein Meldesystem jeglicher Art. Die maltesische Steuer- und Zollbehörde bestätigt, dass sie E-Invoicing und Echtzeit-Reporting "aktiv prüft", mit dem Ziel, "bis 2030 ViDA-bereit" zu sein, statt ein früheres inländisches Mandat zu verfolgen. Die bestätigte EU-weite Untergrenze bleibt der 1. Juli 2030 (ViDA) für grenzüberschreitendes B2B.
E-Rechnungspflicht
B2G KEINE PFLICHT Ministry for Finance: Lieferanten müssen öffentliche Stellen nicht elektronisch fakturieren; Staat muss nur empfangen.
B2B KEINE PFLICHT MTCA beschreibt Studienphase Richtung ViDA-Bereitschaft bis 2030; kein Rechtsakt, kein Datum
B2C KEINE PFLICHT Gleiche Studienphase; nichts verpflichtet zur elektronischen Fakturierung an Verbraucher
KEINE PFLICHT
E-Reporting
Keine Transaktionsmeldung an die Steuerbehörde; E-Rechnung und Echtzeitmeldung in Prüfung, keine Termine
6 J.
Archivierung
VAT Act (Cap.406) art.48: mindestens sechs Jahre ab Jahresende, verlängerbar für bestimmte Aufzeichnungen.
NICHT BESTÄTIGT
Digitale Signatur
art.233-Regeln stehen im Twelfth Schedule zu Cap.406; legislation.mt liefert es nur über einen für uns unlesbaren Viewer
30. Nov. 2018
Rechtsverordnungen zur Umsetzung der EU-B2G-E-Invoicing-Richtlinie
Nur Empfang
Behörden müssen E-Rechnungen akzeptieren — Lieferanten sind nicht zum Versand verpflichtet
Keine Plattform
Nur Peppol über Pagero — kein eigenes nationales System
2030
"ViDA-bereit" ist das von der MTCA selbst genannte Ziel, laut ihrer eigenen Website
01

Compliance-Zeitachse

Malta setzte die B2G-E-Invoicing-Richtlinie der EU durch Rechtsverordnungen Ende 2018 um — doch selbst diese Pflicht ist enger gefasst als bei den meisten EU-Vergleichsländern: Sie verlangt lediglich, dass öffentliche Vergabestellen strukturierte E-Rechnungen *empfangen können*, nicht dass Lieferanten sie versenden müssen. Malta hat nie ein inländisches B2B-E-Invoicing-Mandat, eine Clearance-Plattform oder ein fortlaufendes Transaktionskontrollsystem eingeführt. Zum Zeitpunkt dieser Rechercherunde beschreibt sich die maltesische Steuer- und Zollbehörde selbst als "aktiv prüfend" in Bezug auf E-Invoicing und Echtzeit-Reporting, mit dem Ziel, für die 2030er ViDA-Untergrenze der EU bereit zu sein, statt für ein früheres inländisches Mandat.

2018
2018-11-30In Kraft
Öffentliche Vergabestellen müssen E-Rechnungen empfangen können

Die Rechtsverordnungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU wurden am 30. November 2018 veröffentlicht (laut dem eigenen Factsheet der Europäischen Kommission; Maltas offizielles Gesetzgebungsportal weist für die Durchführungsverordnung, Subsidiary Legislation 601.10, separat ein Inkrafttretensdatum von 19. Dezember 2018 aus — beide Daten werden hier festgehalten, statt eines stillschweigend zu bevorzugen), und änderten den Financial Administration and Audit Act (Cap. 174) sowie den Local Councils Act (Cap. 363). Dies ist KEIN Lieferantenmandat: Die verbindliche Pflicht besteht nur darin, dass maltesische zentrale, nachgeordnete und lokale Vergabestellen EN-16931-konforme E-Rechnungen für Beschaffungen oberhalb der EU-Schwellenwerte empfangen und verarbeiten können müssen — Lieferanten sind gesetzlich nicht zum Versand verpflichtet. Malta hat keine zentralisierte nationale Plattform; es stützt sich auf das Peppol-Netzwerk, wobei das Finanzministerium Pagero als zertifizierten Peppol-Dienstanbieter beauftragte, im Anschluss an das EU-geförderte Projekt "eInvoicing4Islands" (2019-2021).

2018-11-30In Kraft
B2B-E-Invoicing bleibt freiwillig — kein Mandat, kein Zieldatum, kein Gesetzentwurf

Malta hat kein Business-to-Business-E-Invoicing-Mandat und kein festgelegtes Datum für ein solches. Die eigene Seite der maltesischen Steuer- und Zollbehörde (MTCA) erklärt: "Die maltesische Steuer- und Zollbehörde (MTCA) prüft aktiv die Einführung von E-Invoicing und Echtzeit-Reporting... und stellt sicher, dass Malta bis 2030 ViDA-bereit ist" — vorbereitende Formulierungen, kein gesetzlich festgelegter Plan. Das eigene Factsheet der Europäischen Kommission bestätigt dasselbe: "kein Business-to-Business (B2B)-Mandat vorhanden... die Nutzung bleibt freiwillig." Es besteht kein Bußgeldregime für die Nichteinhaltung von E-Invoicing oder digitaler Meldung, da derzeit keine solche Pflicht besteht, deren Nichteinhaltung sanktioniert werden könnte.

2020
2020-04-18In Kraft
Frist zur Empfangsfähigkeit nachgeordneter Vergabestellen

April 2020 wird von Branchenquellen wiederholt als der Zeitpunkt genannt, zu dem Maltas nachgeordnete öffentliche Vergabestellen in der Lage sein mussten, EN-16931-E-Rechnungen zu empfangen — konsistent mit der allgemeinen gestaffelten Fristenstruktur der EU-Richtlinie 2014/55/EU (zentrale Stellen bis 18. Apr. 2019, nachgeordnete bis 18. Apr. 2020), jedoch in dieser Rechercherunde auf keiner offiziellen maltesischen Regierungsseite explizit bestätigt gefunden, sodass es als aus Branchenquellen stammend und nicht als amtlich bestätigt festgehalten wird.

2021
2021-09-01In Kraft
Pagero als Maltas Peppol-Dienstanbieter beauftragt

Im Rahmen des EU-geförderten Projekts "eInvoicing4Islands" (Juni 2019 bis etwa Q3 2021) führte das Finanzministerium eine öffentliche Ausschreibung durch und beauftragte Pagero mit der Bereitstellung von Maltas Peppol-Netzwerk- und E-Invoicing-Dienst — bestätigt durch Pageros eigene Pressemitteilung. Dies verschaffte Malta seine E-Invoicing-Infrastruktur, ohne eine eigene, maßgeschneiderte nationale Plattform zu errichten, anders als bei den meisten anderen erfassten EU-Ländern.

2030
2030-07-01Bevorstehend
ViDA-grenzüberschreitende B2B-E-Rechnungsstellung und digitale Meldung werden verpflichtend (bestätigtes EU-Recht)

Ab dem 1. Juli 2030 werden gemäß der Richtlinie (EU) 2025/516 des Rates die strukturierte E-Rechnungsstellung und die digitale Meldung für alle innergemeinschaftlichen B2B-Lieferungen verpflichtend. Dies ist genau das Datum, auf das sich auch die MTCA selbst als ihr "ViDA-bereit"-Ziel bezieht — Maltas eigene öffentliche Erklärungen beschreiben eine Arbeit auf diese EU-Untergrenze hin, nicht auf ein früheres inländisches Mandat.

02

Dateiformat & Datenspezifikation

Malta akzeptiert EN-16931-konforme strukturierte E-Rechnungen für B2G, übermittelt über das Peppol-Netzwerk (Peppol BIS Billing 3.0, UBL) über einen zertifizierten Access Point oder manuell über ein Portal eingegeben. Malta hat keine eigene, maßgeschneiderte nationale E-Invoicing-Plattform — stattdessen beauftragte das Finanzministerium Pagero als zertifizierten Peppol-Dienstanbieter im Anschluss an ein EU-gefördertes Infrastrukturprojekt. Es gibt kein separates Meldeformat zu beschreiben, da Malta über kein inländisches Meldesystem verfügt.

B2G-Format & -Netzwerk

FormatEN-16931-konforme strukturierte E-Rechnung
NetzwerkPeppol (Peppol BIS Billing 3.0, UBL) — keine eigene nationale Plattform
DienstanbieterPagero, beauftragt durch das Finanzministerium im Anschluss an das EU-geförderte Projekt "eInvoicing4Islands"
ÜbermittlungsoptionenStrukturierte Übertragung über einen zertifizierten Peppol Access Point, oder manuelle Eingabe über ein Portal

Malta ist unter den erfassten EU-Ländern ungewöhnlich, da es keine eigene Plattform aufgebaut hat — es verlässt sich vollständig auf das gemeinsame Peppol-Netzwerk und einen einzigen beauftragten Dienstanbieter.

03

Anwendungsbereich & Übermittlung

Der B2G-Anwendungsbereich deckt nur die Empfangsseite ab: Vergabestellen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen für Beschaffungen oberhalb der EU-Schwellenwerte zu verarbeiten; Lieferanten sind nicht verpflichtet, sie zu versenden. Es gibt heute keinerlei B2B- oder B2C-E-Invoicing-Anwendungsbereich, weil kein Mandat existiert.

Was heute tatsächlich verlangt wird

VergabestellenMüssen EN-16931-E-Rechnungen für Beschaffungen oberhalb der EU-Schwellenwerte empfangen und verarbeiten können — seit Nov./Dez. 2018 (zentral), April 2020 (nachgeordnet, aus Branchenquellen)
Lieferanten öffentlicher StellenNICHT verpflichtet, E-Rechnungen zu versenden — Papier/PDF bleibt weiterhin möglich
B2BKeinerlei Anforderung — vollständig freiwillig, nach gegenseitiger Vereinbarung
B2CVon keiner Vorschrift erfasst

Dies ist die engste B2G-Pflicht unter allen erfassten EU-Ländern — die meisten Vergleichsländer verlangen sowohl eine Empfangsfähigkeit ALS AUCH ein lieferantenseitiges Versandmandat; Malta hat nur Ersteres.

Was die MTCA über die Zukunft sagt

Status"Prüft aktiv die Einführung von E-Invoicing und Echtzeit-Reporting" (wörtlich von der MTCA)
Ziel"Sicherstellen, dass Malta bis 2030 ViDA-bereit ist" (wörtlich von der MTCA)
Jüngste AktivitätDas TSI-geförderte Projekt "Stärkung der Steuer-Compliance durch Echtzeit-Reporting in Malta" hielt am 5. Juni 2025 eine Abschlussveranstaltung mit Stakeholdern ab
Kein festgelegtes inländisches DatumWeder der Strategieplan 2023-2025 der MTCA noch das Vorbudget-Konsultationsdokument 2026 der Regierung nennen ein konkretes Mandatsdatum für Malta

Anders als bei Litauens umstrittener "2028"-Zahl sind Maltas eigene Quellen konsistent und eindeutig: Es gibt überhaupt kein inländisches Zieldatum, nur eine Ausrichtung an der EU-Untergrenze von 2030.

04

So werden Sie compliant

Für die meisten maltesischen Unternehmen gibt es beim E-Invoicing bislang wirklich nichts zu tun, abseits allgemeiner Aufmerksamkeit — die praktische Aufgabe besteht darin, den eventuellen inländischen Vorschlag der MTCA im Blick zu behalten, statt sich auf eine bestehende Pflicht vorzubereiten.

Wenn Sie an maltesische öffentliche Stellen verkaufen: E-Invoicing ist freiwillig, nicht verpflichtend

Maltesische Vergabestellen können strukturierte EN-16931-E-Rechnungen über Peppol empfangen, aber Sie sind gesetzlich nicht verpflichtet, sie zu versenden — Papier- oder PDF-Rechnungen bleiben zulässig, sofern eine bestimmte Vergabestelle nichts anderes verlangt.

Wenn Sie einer maltesischen öffentlichen Stelle dennoch elektronisch fakturieren möchten, nutzen Sie Peppol

Übermitteln Sie über einen zertifizierten Peppol Access Point (Maltas Finanzministerium hat Pagero als Anbieter beauftragt) oder nutzen Sie, wo verfügbar, die manuelle Portal-Eingabeoption.

Heute ist keine B2B-Maßnahme erforderlich

Es gibt kein inländisches B2B-E-Invoicing-Mandat, auf das man sich vorbereiten müsste, und die MTCA hat kein Zieldatum genannt, das über eine allgemeine Ausrichtung an der EU-ViDA-Untergrenze von 2030 hinausgeht.

Beobachten Sie die MTCA im Hinblick auf den eventuellen inländischen Vorschlag

Verfolgen Sie direkt die Seite "E-Invoicing and DRR" auf mtca.gov.mt — sie ist die eindeutig klarste offizielle Quelle dafür, wann Maltas vorbereitende Phase in einen echten, terminierten Vorschlag übergeht.

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Sanktionen & Durchsetzung

In Malta besteht kein E-Invoicing- oder Meldepflicht-Bußgeldregime — bestätigt sowohl durch das Factsheet der Europäischen Kommission als auch durch die eigene Seite der MTCA. Dies folgt unmittelbar daraus, dass es kein B2B-Mandat und keine lieferantenseitige B2G-Pflicht gibt, deren Nichteinhaltung sanktioniert werden könnte.

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Weitere Jurisdiktionen — Europa

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