Länderanalyse
Drei unterschiedliche Regime — B2G, SII und nun VeriFactu — haben sich über mehr als ein Jahrzehnt angesammelt. Die B2B-Vorgabe von Crea y Crece ist das neueste Element und dasjenige, dem noch die Durchführungsdetails fehlen.
Rechnungen an spanische öffentliche Stellen müssen im Facturae-XML-Format über die FACe-Plattform eingereicht werden — eine Papierrechnung oder ein einfaches PDF ist nicht gültig und wird nicht verarbeitet.
Großsteuerzahler und monatliche Melder müssen Verkaufs- und Einkaufsregister innerhalb von 4 Tagen an die AEAT übermitteln, was die vierteljährliche Blockmeldung durch eine nahezu Echtzeit-Sichtbarkeit ersetzt. Unternehmen im SII fallen nicht unter den Anwendungsbereich von VeriFactu.
Schafft den rechtlichen Rahmen, der strukturierte B2B-E-Rechnungsstellung vorschreibt — überlässt jedoch als Rahmengesetz die technischen Details und die genauen Startdaten einer künftigen Durchführungsverordnung des Ministeriums.
Legt die technischen Anforderungen für Rechnungssysteme fest (Reglamento de requisitos de los sistemas informáticos de facturación), die VeriFactu zugrunde liegen: verkettete kryptografische Hashes, sichere Zeitstempel und elektronische Signaturen, um unentdeckte Änderungen an Aufzeichnungen zu verhindern.
Unternehmen, die der Körperschaftsteuer unterliegen, müssen VeriFactu-zertifizierte Rechnungssoftware (RRSIF) verwenden, die die Integrität, Nachvollziehbarkeit und Unveränderlichkeit der an die Agencia Tributaria (AEAT) übermittelten Rechnungsdaten gewährleistet.
Die VeriFactu-Pflicht erstreckt sich auf alle übrigen zur Führung von Rechnungsdaten verpflichteten Steuerpflichtigen, einschließlich Selbstständiger und anderer der Einkommensteuer unterliegender Berufstätiger.
Strukturierte B2B-E-Rechnungsstellung wird für Großunternehmen im Rahmen des Crea-y-Crece-Gesetzes verpflichtend, ausgetauscht über private Plattformen (mit obligatorischer Kopie an die staatliche Plattform) oder die kostenlose öffentliche Lösung (SPFE), parallel zu VeriFactu.
Die B2B-E-Invoicing-Vorgabe erstreckt sich auf KMU, Einzelunternehmer und alle übrigen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen und schließt damit Spaniens zweigleisige E-Invoicing-Reform ab.
Das Wichtigste, was es über Spanien zu verstehen gilt: VeriFactu ist überhaupt kein Rechnungsformat — es ist eine Anforderung an die Software, die Ihre Rechnungen erzeugt.
Eine VeriFactu-konforme Rechnung kann optisch weiterhin ein einfaches PDF sein — entscheidend ist die Integrität des zugrunde liegenden Datensatzes, nicht sein visuelles Format.
Dies gilt seit über einem Jahrzehnt und ändert sich nicht — behandeln Sie es als stabile Grundlage, während sich VeriFactu und Crea y Crece beide weiterentwickeln.
Bauen Sie noch keine konkrete B2B-Schema-Annahme in Produktivsysteme ein — sowohl Facturae als auch UBL sind plausibel, und die Verordnung wird dies festlegen.
Wenn Sie ein Unternehmen und kein Softwareanbieter sind, besteht Ihre Aufgabe darin zu bestätigen, dass Ihr Anbieter diese Erklärung eingereicht hat — nicht sie selbst einzureichen.
Spanien betreibt drei parallele Systeme, die nicht alle auf dieselbe Weise miteinander kommunizieren — zu wissen, welches auf Sie zutrifft, ist ebenso wichtig wie das technische Detail.
Diese schließen sich gegenseitig aus — wenn Sie im SII sind, sind Sie ausdrücklich nicht vom Anwendungsbereich von VeriFactu erfasst. Bauen Sie nicht für beide.
Beide Modi erfüllen die gesetzliche Anforderung — die Wahl hängt von Ihrer betrieblichen Präferenz zwischen Live-Meldung und aufbewahrten, manipulationssicheren lokalen Aufzeichnungen ab.
Das B2B-E-Invoicing-Netzwerk sendet Rechnungsinhalte nicht wie VeriFactu an die AEAT — es handelt sich um eine separate Austausch- und Statusverfolgungsebene zwischen Handelspartnern.
Dies ist eine deutlich stärkere Prüfungsbefugnis, als sie die meisten E-Invoicing-Regime der EU gewähren — planen Sie Ihre Systemarchitektur unter der Annahme, dass die AEAT sie ausüben kann und wird.
Da zwei Reformen auf unterschiedlichen Schienen verlaufen, teilt sich Ihre Checkliste zur Vorbereitung genuin in zwei.
Prüfen Sie, ob Sie bereits ein Großsteuerzahler oder monatlicher Melder im SII sind — falls ja, gilt VeriFactu für Sie überhaupt nicht.
Bitten Sie Ihren Rechnungssoftware-Anbieter, zu bestätigen, dass er die Eigenerklärung für Ihre spezifische Version eingereicht hat — dies ist seine Pflicht, nicht Ihre, doch Sie benötigen die Zusicherung.
Körperschaftsteuerpflichtige: Entscheiden Sie sich vor dem 1. Januar 2027 zwischen Echtzeitübermittlung an die AEAT und lokaler hashverketteter Speicherung. Autónomos und andere: Dieselbe Entscheidung gilt vor dem 1. Juli 2027.
Wenn Sie bereits öffentliche Stellen fakturieren, bestätigen Sie, dass die Facturae-3.2.1/3.2.2-Erzeugung und die FACe-Einreichung weiterhin einwandfrei funktionieren — diese Pflicht ändert sich nicht.
Nach Veröffentlichung beginnt Ihre Compliance-Frist sofort — 1 Jahr bei über 8 Millionen € Umsatz, sonst 2 Jahre. Warten Sie nicht auf die Veröffentlichung, um mit der Plattformbewertung zu beginnen.
Planen Sie die 4-jährige steuerliche und die 6-jährige handelsrechtliche Aufbewahrung getrennt, und melden Sie der AEAT, falls Aufzeichnungen im Ausland gehostet werden.
Spaniens Sanktionsstruktur skaliert mit der Schwere des zugrunde liegenden Problems — ein Formatierungsfehler und offener Betrug liegen an entgegengesetzten Enden einer sehr weiten Spanne.